Kanzlei Frommer Legal für die Image Professionals GmbH – Abmahnung wegen Foto-Nutzung

  • 3 Minuten Lesezeit

Erneut liegt uns eine Abmahnung der uns gut bekannten Kanzlei Frommer Legal aus München vor, welche die für die Image Professionals GmbH vertreten.

Vorab: Wenn Sie eine solche urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses, für Sie unverbindliches Erstgespräch. Wir informieren Sie über die rechtliche Lage und auch die Risiken einer solchen Abmahnung sowie Ihre Reaktionsmöglichkeiten.   Senden Sie uns hierzu bestenfalls die Dokumente per Mail zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Unsere Fachanwälte verfügen über große Erfahrung im Urheberrecht und mit der Kanzlei Frommer Legal und melden uns gerne zeitnah bei Ihnen zurück. 

Kontakt unter Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de


Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Urheberrechts- bzw. Leistungschutzverletzung nach dem UrhG. Aktuell liegt uns eine Abmahnung vor, mit welcher dem Abgemahnten vorgeworfen wird, Fotografien unberechtigt im Internet verwendet zu haben. Die Image Professionals GmbH verfüge über die ausschließliche Berechtigung urheberrechtliche Ansprüche hinsichtlich der streitgegenständlichen Fotografien durchzusetzen. Die (gewerbliche) Nutzung durch unsere Mandantin erfolge mangels einer entsprechenden Berechtigung/Lizenz rechtswidrig.

Frommer Legal fordern für die Image Professionals GmbH

  • Beseitigung
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die im Entwurf beigefügt ist,
  • Auskunft über Dauer und Umfang der vorgeworfenen Nutzungen,
  • die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren sowie
  • Schadenersatz für die vorgeworfene unrechtmäßige Verwendung der Bilder, berechnet nach der MFM-Tabelle.


Tipp: Worauf ist zu achten?

Nehmen Sie die Abmahnung und die darin enthaltenen Fristen ernst. Die Abmahnung dient dazu, dem Abgemahnten die Möglichkeit zu geben, ein gerichtliches Verfahren abzuwenden. Dementsprechend drohen selbstverständlich gerichtliche Weiterungen, die mit einem nicht unerheblichen Prozesskostenrisiko verbunden sind, sollten die Fristen ignoriert werden.

Auf der anderen Seite sollten die geltend gemachten Ansprüche keinesfalls vorschnell erfüllt werden. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung oder erteilte Auskunft kann kaum noch oder gar nicht mehr zurückgenommen werden.

Die finanziellen Folgen einer Abmahnungen können erheblich sein, aber hinter den finanziellen Nachteilen bei Abgabe einer unvorbereiteten- und nicht modifizierten Unterlassungserklärung zurückfallen.

Zunächst sollten die Forderungen auf ihre Berechtigung hin geprüft werden, die weiteren Schritte und insbesondere auch die Entscheidung, ob überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden soll, werden auch vom Ergebnis der Prüfung abhängen.

Sofern ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden soll, muss der Unterzeichnende vorab über die Reichweite des strafbewehrten Versprechens aufgeklärt werden, die weiter reicht, als der Wortlaut verrät. Die Abgabe ist auch in praktischer Hinsicht ausreichend vorzubereiten, um nicht direkt mit der Abgabe der Erklärung mögliche hohe Vertragsstrafen zu generieren. Der Vertragstext selbst ist meist zu ändern, ggf. vorab zu verhandeln.

Bei einem Auskunftsanspruch muss dieser vollständig und richtig- aber nicht über Gebühr erfüllt werden. Die Auskunft ist wichtig, da anhand der Angaben in vielen Fällen erst die Höhe der Schadenersatzforderung berechnet wird.

Schadenersatz und Rechtsanwaltsgebühren sind fast immer Gegenstand von Verhandlungen.

Urheberrecht ist Spezialmetarie. Aufgrund der mindestens 30-jährigen strafbewehrten Bindung durch die Unterlassungserklärung, der möglichen hohen Kostenfolgen sollte hier ein Fachmann beraten, was angesichts der Materie hier bestenfalls ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht wäre.


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