Kanzlei Schütz RA versendet Abmahnung für den Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix e.V. (KSC)

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Weil er Tickets zu einem Spiel des Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix e.V. (KSC) im Internet zum Kauf angeboten haben soll, wurde einer unserer Mandanten nun von der Anwaltskanzlei Schütz RA abgemahnt. In der Abmahnung heißt es, der Weiterverkauf von Fußballtickets des KSC sei in den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) weitestgehend verboten worden. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Vertragsstrafe.

Bei den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) von Sportvereinen handelt es sich in rechtlicher Hinsicht um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). In diesen werden Klauseln vereinbart, die für eine Vielzahl von Verträgen gelten. Klassischer Weise regeln AGB z. B. Kündigungsfristen oder das Zustandekommen eines Vertrages. In den ATGB des Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix e.V. (KSC) befindet sich in Ziffer 6 eine Regel zur Weitergabe von erworbenen Tickets. 

Danach ist es unter anderem untersagt:

- das Ticket ohne Zustimmung des KSC gewerblich oder kommerziell weiterzugeben

- bei jeder Weitergabe auf die ATGB hinzuweisen

Unserem Mandanten wird nun vorgeworfen, gegen das Weiterveräußerungsverbot verstoßen zu haben, als er angeblich Tickets zu Spielen des KSC im Internet zum Kauf anbot. Vorsicht: Ob hier tatsächlich gewerbliches oder kommerzielles Handeln vorgelegen hat, sollte von einem spezialisierten Rechtsanwalt genau geprüft werden!

Wegen der vermeintlichen Verletzung der ATGB werden die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 400,00 € verlangt. Bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung würde sich unser Mandant dazu verpflichten, die beanstandeten angeblichen Handlungen in Zukunft nicht erneut durchzuführen. Im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung müsste der an den Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix e.V. (KSC) eine (weitere) Vertragsstrafe zahlen. 

Abmahnung erhalten? Verhaltenstipps:

- Ruhig bleiben.

- Fristen notieren und beachten.

- Kein selbständiger Kontakt zum abmahnenden Anwalt oder zum Verein.

- Unverzüglich spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung der Abmahnung beauftragen.

Unsere Anwaltskanzlei hat in den vergangenen Jahren eine sehr hohe Anzahl an Mandanten vertreten, die wegen eines vermeintlichen ATGB-Verstoßes abgemahnt wurden. Unser oberstes Ziel war immer die schnelle und möglichst günstige Erledigung. Wir konnten in einer Vielzahl von Fällen geforderte Kosten reduzieren. Abgemahnten bieten wir mit unserer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung die Möglichkeit, ihre Abmahnung vorab kurz prüfen zu lassen. Wir geben dann Rückmeldung zu möglichen Angriffspunkten und nennen hierbei auch gerne unseren fairen und transparenten Pauschalpreis für die Verteidigung gegen die Abmahnung. Wenn Mandanten rechtsschutzversichert sind, rechnen wir natürlich gerne direkt mit der Rechtsschutzversicherung ab. Rufen Sie uns bei Erhalt einer Abmahnung an oder senden Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail. Wir vertreten Sie bundesweit!


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