Kapitalanlagerecht: CryptexAI Ltd, Welttech GmbH - unerlaubte Geschäfte

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Die BaFin warnt vor unerlaubten Finanzdienstleistungen der CryptexAI Ltd., die auf ihrer Website angeboten werden. Das Unternehmen, welches nicht von der BaFin beaufsichtigt wird, betreibt ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland. 

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Welttech GmbH bzw. Welt Tech. Es besteht der Verdacht, dass die angeblich in Wien ansässige Betreiberin der Website welttech24.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Es wird ein Anschein erweckt, das Unternehmen in ganz Europa reguliert ist. Dies ist nicht zutreffend.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. 

Ausserdem müssen börsennotierte Unternehmen und Marktteilnehmer eine Reihe an Transparenz- und Verbotsvorschriften einhalten, um Insiderhandel und Marktmanipulation zu vermeiden. Zu diesen Pflichten zählen die Veröffentlichung von Ad-hoc-Meldungen, die regelmäßige Publikation von Finanzberichten sowie die Meldung von Directors' Dealings und Stimmrechtsmitteilungen. Mit den Finanzmarktnovellierungsgesetzen (1. und 2. FiMaNoG) wurde ein neues Rechtsregime etabliert, das die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) beinhaltet. 

Die BaFin überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften, die durch das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und weitere europäische und nationale Regelungen ergänzt werden. Die Aufsicht über börsennotierte Unternehmen unterscheidet sich von der Börsenaufsicht, welche die Ordnungsmäßigkeit des Börsenhandels anhand des Börsengesetzes (BörsG) überprüft und insbesondere Preisbildungsprozesse kontrolliert sowie multilaterale Handelssysteme überwacht. Die BaFin nimmt zudem im Rahmen der Börsenaufsicht internationale Aufgaben wahr und kooperiert hierbei mit anderen Behörden und der ESMA gemäß den Vorschriften des WpHG.

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Foto(s): Siegfried Reulein


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