Kein Studienplatz im Master? Was gegen einen Ablehnungsbescheid für den Studienplatz getan werden kann.

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Nach Abschluss eines Bachelor- oder auch eines anderen grundständigen Studiengangs kann ins Berufsleben eingestiegen oder mit einem Master-Studium begonnen werden. Oftmals ist ein Master-Abschluss sogar zwingend erforderlich, um den gewünschten Beruf ausüben zu können, wie beispielsweise bei den Studiengängen Lehramt und Psychologie.

Die Anzahl der Bewerbungen für Master-Studienplätze übersteigt jedoch regelmäßig die zur Verfügung gestellten Studienplätze, so dass eine hohe Anzahl von BewerberInnen Ablehnungsbescheide von den Hochschulen erhalten.

Die Ablehnung eines Studienplatzes für einen Master-Studiengang kann sich zum einen auf die von der entsprechenden Hochschule festgelegten Zugangsvoraussetzungen wie u.a. Fremdsprachenkenntnisse, Aufnahme- oder Eignungstest, oder bestimmte fachliche Leistungen beziehen oder zum anderen - wenn man diese Hürde erfolgreich überwunden hat - mit einer nicht ausreichende Anzahl an verfügbaren Studienplätzen begründet sein.

Bei den von den Hochschulen selbst festgelegten Regelungen zu den Zugangsvoraussetzungen könnte sich ein genauerer Blick in die Studien- und Aufnahmeordnungen der jeweiligen Hochschule lohnen, da diese aus mehreren Gründen rechtlich unwirksam sein können. Bei einem Ablehnungsgrund aufgrund mangelnder Kapazaitäten kommt eine klassische Studienplatzklage in Frage, mit der das Ziel verfolgt wird, die von der Hochschule eventuell nicht richtig berechnete Anzahl zur Verfügung gestellter Studienplätze nachzuweisen und somit ergänzende Studienplätze noch besetzen zu können.

Es gibt also grundsätzlich rechtliche Wege und Möglichkeiten, den Ablehnungsbescheid nicht hinnnehmen zu müssen. Schreiben Sie mir gerne eine Email oder rufen Sie mich an, wenn Sie wissen möchten, was in Ihrem speziellen Fall unternommen werden kann.

Sie erreichen mich unter der Telefonnummer 0176-32010127 oder per Email unter info@klein-rechtsanwaeltin.de


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