Keine Helmpflicht für Radfahrer im Zivilprozess!

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Immer häufiger wird der Ruf nach einer Mithaftung laut, wenn ein Radfahrer ohne Helm in einen Unfall verwickelt ist. (Wobei streng genommen von „Radfahrenden“ gesprochen werden muss, seit die StVO geschlechtsneutral formuliert wurde, vgl http://www.ra-hartmann.de/es-gibt-in-deutschland-keine-radfahrer-mehr-dr-hartmann-partner-dr.-hartmann-partner.html).

Das OLG Schleswig (DAR 2013, S.470) hatte erstmals einer Radfahrerin, die sich bei einem Verkehrsunfall Kopfverletzungen zugezogen hatte, ein Mitverschulden unterstellt, weil sie bei dem Unfall keinen Fahrradhelm trug. Aber: Das Urteil wurde vom BGH aufgehoben, und zwar mit folgender Begründung:

Selbst wenn der Aufprall auf den Kopf bei einem Fahrradunfall durch einen entsprechenden Helm abgemildert wird, führt diese objektive Mitverursachung des Schadens nicht zu einer Anspruchskürzung. Eine solche könne sich nur aus dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens ergeben (§ 254 BGB). Mitverantwortlichkeit liegt gleichwohl gemäß den Ausführungen des BGH nur vor, wenn der Geschädigte bei der Entstehung des Schadens „in zurechenbarer Weise mitgewirkt hat“. Und dies sei beim helmlosen Fahren nicht der Fall. Denn: Der Betroffene muss sich nur „verkehrsrichtig“ verhalten. Dies bestimmt sich danach, was den Verkehrsteilnehmern zumutbar ist, um die Gefahren möglichst gering zu halten. Hier knüpft der BGH nun an das „allgemeine Verkehrsbewusstsein“ zum Unfallzeitpunkt an und stellt klar, dass dies zum Unfallzeitpunkt nicht beinhaltet habe, dass man sich durch Tragen eines Helms habe schützen müssen. Amtliche Statistiken über die tatsächliche Akzeptanz des Tragens von Fahrradhelmen wurden herangezogen, um dieses – streitentscheidende – Verkehrsbewusstsein einschätzen zu können.

Es ist jedoch möglich bis wahrscheinlich, dass angesichts steigender Verkehrsdichte in einigen Jahren das Verkehrsbewusstsein der Bevölkerung – und auch die Gerichte – die Lage anders beurteilen werden und den Radfahrern in zivilrechtlicher Hinsicht das Tragen von Helmen zumuten werden.

Weitere Informationen zum Thema und dem aktuellen Urteil:

http://onlinerechtsberatung.de/keine-helmpflicht-fuer-radfahrer-im-zivilprozess


Verfasser: Dr. Henning Hartmann, M.Phil

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht


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