Keine Kinder – wer erbt?

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Sofern Sie keine ehelichen, nichtehelichen oder adoptierten Kinder haben, ebenfalls keine Enkel, oder wenn Ihre Kinder und Enkel nicht erben wollen, kommen als mögliche Erben die eigenen Eltern und deren Nachkommen, also Ihre Geschwister, Ihre Nichten und Neffen, in Betracht.

Sind Sie verheiratet, steht dem Ehepartner ein Erbanteil zu. Daneben erben aber die eigenen Eltern und deren Nachkommen. Leben zum Zeitpunkt Ihres Todes noch beide Elternteile, bekommen diese die Erbschaft zu gleichen Teilen. Dabei schließen Ihre Eltern Ihre Geschwister und deren Nachkommen von der Erbfolge aus.

Anders sieht die Situation aus, wenn lediglich noch ein Elternteil lebt. Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge wird es dann darauf ankommen, ob noch Abkömmlinge des verstorbenen Elternteils, also Geschwister oder deren Nachkommen, vorhanden sind. Ist dies der Fall, treten diese in das Erbrecht des verstorbenen Elternteils ein und der Anteil wird dann unter dem überlebenden Elternteil und den Abkömmlingen des verstorbenen Elternteils geteilt. Lebt nur noch ein Elternteil und gibt es keine weiteren Abkömmlinge erbt der überlebende Elternteil allein.

Versterben Sie beispielsweise nach Ihrem Vater, wird in dem vorliegenden Grundfall Ihre Mutter neben Ihren Geschwistern erben. Ihre Mutter erbt dabei zu 1/2, Ihre Geschwister erben die andere Hälfte.

Aber es gibt auch den Fall, dass Ihre Geschwister erben. So werden Ihre Geschwister erben, wenn Sie keine Nachkommen haben und wenn ein Elternteil (siehe oben) oder sogar beide Elternteile nicht mehr leben.

Haben Sie Fragen zum Erbrecht? Möchten Sie sinnvolle Regelungen zur Nachfolgeplanung finden? Gerne beraten wir Sie bei der Testamentserstellung und vertreten Ihre Interessen.

Jörg Schwede

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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