Keine Kündiung von Arbeitnehmern bei Vermögensdeliktent geringfüger Werte?

  • 1 Minuten Lesezeit

Vertrauen des Arbeitgebers im Fall von Minidelikten nicht so geschädigt, dass eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist. BAG kippt die Urteile des Arbeitsgerichts Berlin und Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg.

Das Bundesarbeitsgericht hat am 10.06.1010 die Entscheidungen des Arbeitsgerichts Berlin und des Landesarbeitsgerichts Berlin Brandenburg, mit welcher die Kündigungsschutzklage abgewiesen worden war, korrigiert. Demzufolge war die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Fall der Arbeitnehmerin „Emmely", die zwei Pfandbons im Wert von € 1,30 unterschlagen hatte, rechtswidrig.

Das Urteil des BAG wird große Ausstrahlungswirkung besitzen, auch wenn es unseres Erachtens die Moral von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz sicherlich nicht stärken wird. Eine Untergrenze für Minidelikte legte das BAG nicht fest. Jeder Einzelfall soll gesondert beurteilt werden.

Den Arbeitgebern ist empfohlen sich, gerade vor dem Diebstahl auch geringwertiger Sachen, zu schützen und ggf. erforderliche Vertragsstrafen in die Arbeitsverträge aufzunehmen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Martin J. Haas

Beiträge zum Thema