Kindergeld trotz abgebrochener Ausbildung bezogen - Anzeige wegen Steuerhinterziehung?

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Kindergeld trotz abgebrochener Ausbildung bezogen - Anzeige wegen Steuerhinterziehung?

Angenommen, Sie haben (oder Ihr Kind hat) nach Absolvierung eines Schulabschlusses eine Ausbildung oder ein Studium begonnen, und dementsprechend weiterhin Kindergeld bezogen. Dann haben Sie (hat Ihr Kind) die Ausbildung oder das Studium abgebrochen, um in einen anderen Bereich zu wechseln, was jedoch nicht ohne Verzögerung geglückt ist. Sie haben den Abbruch der Ausbildung der Familienkasse jedoch nicht mitgeteilt, sei es, weil Sie es vergessen haben, sei es, weil Sie dachten, bei baldiger Aufnahme einer anderen Ausbildung gehe das schon in Ordnung. Doch dann kam das böse Erwachen:

Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Was das bedeutet, und was Sie tun sollten, erfahren Sie im folgenden Artikel.

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Unter welchen Voraussetzungen hat man nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch Anspruch auf Kindergeld?

Wenn das Kind nach dem regulären Schulabschluss als arbeitssuchend gemeldet ist, hat es bis zum 21. Lebensjahr weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt auch, wenn es eine geringfügige Tätigkeit („Minijob“) ausübt.

Im Falle einer laufenden Berufsausbildung kann Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr bezogen werden. Dies umfasst:

  • Allgemein bildende Schulen  

  • Betriebliche Ausbildung  

  • Weiterführende Ausbildung

  • Studium.


Wie wirken sich Unterbrechungen der Ausbildung auf den Kindergeldanspruch aus?

Sollte eine Ausbildung eine irgendwie begründete Unterbrechung erfahren, gibt es Möglichkeiten, das Kindergeld weiter zu beziehen.

Sie sind jedoch verpflichtet, die Familienkasse zu informieren und sich die Fortdauer Ihres Kindergeldbezugsberechtigung bestätigen zu lassen, etwa wenn Ihr Kind längerfristig erkrankt oder in Mutterschutz ist.


Kann man Kindergeld in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen weiter beziehen?

Wenn Sie eine Ausbildung abgebrochen oder abgeschlossen haben, und eine andere Ausbildung nicht sofort antreten können, können Sie unter Umständen weiter Kindergeld beziehen. Die maximale Übergangsfrist, in der Sie zwischen zwei Ausbildungen Kindergeld anstandslos weiter bekommen, beträgt 4 Monate. Sollten Sie zur Aufnahme einer neuen Ausbildung länger benötigen, sind Sie verpflichtet, sich mit der Familienkasse in Verbindung zu setzen.

Sie können weiterhin Kindergeld erhalten, wenn Sie ernsthafte Bemühungen um einen Ausbildungsplatz vorweisen können (zB. Durch Vorlage abgelehnter Bewerbungen), oder wenn Sie belegen können, dass Ihnen ein Ausbildungsplatz sicher ist, aber noch nicht sofort angetreten werden kann.


Was ist, wenn man die Familienkasse nicht vom Abbruch einer Ausbildung informiert?

Sobald Sie ein staatliches Fördermittel wie das Kindergeld beziehen, haben Sie gemäß § 68 Abs.1 Einkommenssteuergesetz (EStG) gegenüber der Familienkasse eine Mitteilungspflicht über alle Veränderungen Ihrer Lebensumstände, die sich auf Ihren Kindergeldanspruch auswirken könnten. Wenn Sie der Familienkasse eine Veränderung, wie beispielsweise das Ende einer Ausbildung, verschweigen, verstoßen Sie gegen das deutsche Steuerrecht.


Was hat Kindergeld mit der Steuer zu tun?

Grundvoraussetzung für die Möglichkeit, deutsches Kindergeld zu beziehen, ist, dass man deutscher Steuerzahler ist.

Das Kindergeld entspricht dem festgelegten Existenzminimum des Kindes. Dieses ist von der Einkommenssteuer der Eltern befreit, und gilt somit als Steuervergütung. Daher gilt ein unberechtigter Bezug von Kindergeld durch Verletzung der Mitteilungspflicht als Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO, da die Leistung durch ein Verschweigen steuerlich erheblicher Tatsachen widerrechtlich in Anspruch genommen wird.

Welche Strafen drohen, wenn man Kindergeld widerrechtlich bezieht?

Für die Höhe der Strafe ist die Höhe des hinterzogenen Betrages entscheidend.

Für Steuerhinterziehung sind Geldstrafen, und, bei einem hinterzogenen Betrag von mehr als 100.000 €, Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren vorgesehen.

Außerdem besteht eine Verpflichtung zur vollständigen Rückzahlung des unterschlagenen Betrages an die Familienkasse, was in der Regel nicht in Raten möglich ist, sondern als Gesamtbetrag erfolgen muss.


Was ist zu tun, wenn man trotz abgebrochener Ausbildung weiterhin Kindergeld bezogen hat?

Eine Selbstanzeige kann strafbefreiend wirken, sofern sie frühzeitig erfolgt.

Hierzu sollte man sich allerdings von einem Anwalt beraten lassen. Mehr Informationen erhalten Sie auch auf unserem Rechtsblog:Steuerhinterziehung beim Kindergeld, oder direkt von uns via WhatsApp.

Wenn die Familienkasse im Rahmen einer Prüfung Ihrer Bezugsberechtigung auf Sie aufmerksame geworden ist, ist es zu spät. Wenn Sie also Post von der Ermittlungsbehörde erhalten, sollten Sie sich nicht zur Sache äußern, und umgehend einen Fachanwalt für Steuerstrafrecht konsultieren, der Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen und die gegen Sie erhobenen Vorwürfe prüfen kann. Bestenfalls kann eine außergerichtliche Einigung, bzw. die Einstellung des Verfahrens erwirkt werden.

Dr. Brauer Rechtsanwälte arbeiten bundesweit und sind auf Steuerstrafrecht spezialisiert. Sie können uns telefonisch oder schriftlich im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung Ihren Fall schildern und von uns einen raschen ersten Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten erhalten.

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