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Kinderlos – erbt der Ehepartner alles?

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Die Vorstellung ist weit verbreitet:

„Wir brauchen kein Testament, wir sind doch verheiratet. Da bekommt doch mein Ehepartner alles.“

Aber Achtung:

Das ist nicht richtig. Hat ein Ehepaar keine Kinder, dann erbt der überlebende Ehepartner gerade nicht alles. 

Der Überlebende erbt gemeinsam mit den Eltern des Verstorbenen. Es entsteht eine Erbengemeinschaft. An dieser sind der Überlebende mit ¾ und die Eltern mit ¼ beteiligt.

Und das wollen die Wenigsten. Wer möchte sich schon nach einem solchen Schicksalsschlag mit seinen Schwiegereltern z. B. über das gemeinsame Haus, das Bankvermögen oder das Auto des Verstorbenen verständigen?

Denn das ist die Folge:

Eine Erbengemeinschaft muss immer in einer Stimme sprechen. Das heißt, jede Entscheidung muss gemeinsam getroffen werden. Gelingt es nicht, sich zusammenzuraufen, ist Streit vorprogrammiert. Das kann sogar soweit führen, dass das ehemals gemeinsame Haus zwangsversteigert wird. Sind die Eltern bereits verstorben, können sogar auch Geschwister oder weiter entfernte Verwandte erben.

Deshalb ist es ganz wichtig, eine solche Situation zu vermeiden. Und das ist gar nicht schwer und schnell gemacht.

Und zwar durch ein gemeinsames Testament der Ehepartner oder einem Erbvertrag.

Damit können sich die kinderlosen Ehepartner gegenseitig als Erben einsetzen. So ist sichergestellt, dass das Vermögen nicht dort landet, wo es nicht hingehört, sondern beim anderen Ehepartner. Der Überlebende kann dann allein entscheiden. Und muss sich nicht mit anderen abstimmen. Und erst recht gibt es wegen des Vermögens keinen Streit mit den Schwiegereltern.

Rechtsanwalt und Notar Roland Horsten, Wetzlar


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