Kindesunterhalt und Jugendamt

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1. Der Sachverhalt

Der Vater eines 2-jährigen Sohnes bat mich um Hilfe. Die Beziehung zur Mutter war seit Monaten beendet. Umgang mit dem Sohn fand regelmäßig statt. Zur Berechnung des Unterhaltes hatte sich die Mutter an das Jugendamt gewandt. Dieses hatte den Mandanten zur Auskunftserteilung aufgefordert. Dieser Aufforderung war der Mandant vollständig nachgekommen. Danach wurde vom Jugendamt der Unterhalt berechnet. Der daraus resultierenden Zahlungsaufforderung zur Höhe des Unterhalts kam der Mandant auch nach.

2 Monate später beauftragte die Kindesmutter noch einen Rechtsanwalt, der den Mandanten erneut zur Auskunftserteilung aufforderte und darüber hinaus zur Zahlung eines zu hohen und noch dazu falsch berechneten Kindesunterhalts.

Weder das Jugendamt noch der Gegenanwalt wiesen den Mandanten allerdings darauf hin, dass er den Kindesunterhalt beim Jugendamt kostenlos beurkunden (titulieren) lassen kann, da das Kind vertreten durch die Kindesmutter ja Anspruch auf einen solchen Unterhaltstitel hat.

2. Die Rechtslage

Nimmt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, die Beistandschaft des Jugendamtes bezüglich des Kindesunterhalts in Anspruch, so muss er die Tätigkeit des Jugendamtes auch für und gegen sich gelten lassen. Kommt der Unterhaltsverpflichtete der Aufforderung des Jugendamtes zur Auskunftserteilung nach, ist der Auskunftsanspruch erfüllt. Berechnet das Jugendamt auch den Unterhalt und ist diese Berechnung richtig und dieser wird Folge geleistet, ist auch der entsprechende Zahlungsanspruch erfüllt. Jedes Jugendamt muss kostenfrei einen entsprechenden Unterhaltstitel beurkunden.

3. Fazit

Es ist in jedem Fall angezeigt, anwaltlichen Rat einzuholen, sobald man mit Forderungen bezüglich des Kindesunterhalts überzogen wird. In dem konkreten Fall hatte das Jugendamt nicht vollständig und richtig informiert und der Gegenanwalt eine unzulässige Forderung erhoben und den Unterhalt falsch berechnet. Solchen Forderungen kann man nur mit eigener anwaltlicher Hilfe fundiert entgegentreten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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