Konsultationsfrist zu Bilanzierungsregeln nach EMIR endet am 02.04.2013

  • 1 Minuten Lesezeit

Nach der EU-Verordnung Nr. 648/2012 vom 04.07.2012 sollen standartisierte OTC-Derivate ab einem Schwellenwert von 1 Mrd. Euro über eine Zwischenpartei abgewickelt werden. Das ist der „zentrale Kontrahent“ nach EMIR (European Markets Infrastructure Regulation). Der zentrale Kontrahent tritt in die Verträge ein. Die Sondierung der Vertragsinhalte dient der Verortung komplexer Finanzmarktrisiken. Nach der Pressemitteilung des IASB vom 28. Februar 2013 (www.ifrs.org) findet eine öffentliche Konsultation zur Frage statt, inwieweit die bisherigen Bilanzierungsregelungen für Finanzinstrumente (IFRS 9 und IAS 39) zwecks Rechtsangleichung eines umfassenderen Ansatzes bedürfen. Stellungnahmen sind bis zum 2. April 2013 möglich unter www.ifrs.org. Der Diskussionsvorschlag erörtert Definitionen zur Frage des Vermögenswertes, der Unternehmensschulden und des Eigenkapitals teils in Übereistimmung mit dem HGB, teils abweichend hiervon. 

Das EMIR-Ausführungsgesetz über OTC-Derivate und Transaktionsregister ist in Deutschland am 13.02.2013 in Kraft getreten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Wilhelm Segelken