Kornmeier & Partner entdecken den russischen Filmmarkt - Abmahnung des Filmwerks "Yolki"

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Nachdem Kornmeier & Partner in der jüngsten Vergangenheit insbesondere für die E.M.I. Musikc GmbH, GSDR GmbH und verschiedene Urheber musikalischer Werke tätig geworden ist, liegen uns nun mehrfach Abmahnungen dieser Kanzlei für die GV World GmbH vor. Abgemahnt wird das Werk „Yolki”.

Auch hier wird zunächst ein Unterlassungsversprechen bzw. eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Geldbetrages als Schadenersatz in Höhe von pauschal 450,- Euro eingefordert.

Wir können auch hier nur davon abraten, die beiliegende Unterlassungserklärung ungeprüft und unverändert zu unterschreiben und abzugeben.

Ebenso wenig ist grundsätzlich anzuraten, Abmahnungen zu ignorieren. Bei einer Abmahnung handelt es sich zunächst einmal um eine Warnung des Anspruchstellers und gleichzeitig um eine Möglichkeit, die der Gesetzgeber dem Inanspruchgenommenen an die Hand gegeben hat, um nicht ohne Vorwarnung einer Klage entgegensehen zu müssen. Insoweit ist die urheberrechtliche Abmahnung der bekannteren arbeitsrechtlichen Abmahnung vergleichbar.

Im Bereich des Filesharings liegt eine Besonderheit darin, dass einige Kanzleien, wie auch die hier besprochene Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte, solche Abmahnungen massenhaft versenden. Die aktivsten unter ihnen wenden sich um die 30.000 Mal im Jahr auf diese Weise an die Adressaten. Dass sich aus der Masse alleine kein Rechtsmissbrauch herleiten lässt, hat der Bundesgerichtshof indes bereits festgestellt, so dass die Inanspruchnahmen insbesondere aufgrund des hohen Streitwertes weiter sorgsam zu behandeln sind.

Vorliegend ist die Rechteinhaberschaft zu klären, da diese grundsätzlich bei der russischen Firma TaBBak zu liegen scheinen und die Lizenzen offenbar über eine Firma "Internet Copyright Management" verteilt werden. Es wurde berichtet, dass am angegebenen Wohnsiz der GV World außer einem Klingelschild und einem Briefkasten wenig auf deren Anwesenheit hindeutet und auch kein Einlass zu bekommen war.

Zu prüfen ist u.a., ob die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung oder auch einer vorbeugenden Unterlassungserklärung im vorliegenden Fall sinnvoll ist und wie weitreichend solche Erklärungen dann jeweils zu fassen wären.

Sollten Sie Folgeabmahnungen befürchten und wenn Sie daher wissen möchten, ob Sie weitere derartige Schreiben zu erwarten haben, können Sie bei Ihrem Provider (z.B. Telekom u. ä.) Auskunft verlangen, an wen Ihre Daten herausgegeben worden sind. Ein entsprechendes Anfrageformular stellen wir auf unserer Homepage www.internetrecht-nrw.de zum Download bereit.

Sofern Sie sich gegen eine Abmahnung verteidigen lassen möchten, können Sie sich für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne an uns wenden. Als eine in Münster ansässige Kanzlei haben wir bereits tausende Adressaten sogenannter Filesharing- oder Tauschbörsen-Abmahnungen vertreten und haben lange Erfahrung mit Abmahnungen der Kollegen Kornmeier & Partner.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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