Kosten aus einem Zivilprozess steuermindernd geltend machen!

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Die Kosten eines Zivilprozesses sind beim Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zu berücksichtigen, wenn die Rechtsverfolgung aus-ex ante-Sicht hinreichend Aussicht auf Erfolg hatte. Auf die Umstände der Beendigung des Prozesses und die Kostenverteilung (Vergleich mit Kostenaufhebung) kommt es dabei für die Abzugsfähigkeit nicht an. (FG Düsseldorf Urteil v. 20.02.2013 - 15 K 2052/12 E)


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