Krankmeldung an Arbeitgeber auch nach 6 Wochen?
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Immer wieder taucht folgende Frage auf: Muss ich meine Krankmeldung abgeben, auch wenn die 6-Wochen-Frist schon herum ist? Bekanntlich zahlt der Arbeitgeber ja nach dem Lohnfortzahlungsgesetz maximal 6 Wochen Lohn im Krankheitsfall, wenn es sich um die gleiche Krankheit handelt.
Was ist, wenn der Arbeitgeber nicht explizit darauf hinweist?
In den meisten Arbeitsverträgen ist geregelt, dass Krankheit sofort zu melden ist. Die Frage ist, wie verhält es sich, wenn der Arbeitgeber gar keinen Lohn mehr nach dem Lohnfortzahlungsgesetz zahlen muss?
Fakt ist in der Praxis, dass den Arbeitgebern regelmäßig die Info der Krankenkasse ausreicht, dass weiterhin die Krankheit anhält.
Es gibt aber ein Urteil eines Landesarbeitsgerichtes, wonach auch nach den 6 Wochen die Krankmeldung an den Arbeitgeber zu geben ist. Es handelt sich um die Entscheidung des LAG Sachsen-Anhalt vom 24.04.1996.
Aus Sicherheitsgründen, - um sich also nichts vorwerfen zu lassen, empfehle ich daher, beim Arbeitgeber nachzufragen, ob er auf eine solche weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht.
Ist letzteres der Fall, sollte Ihr Arzt so nett sein und für den Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Ihnen der Arbeitgeber eine Pflichtverletzung vorwerfen kann.
Sicher ist sicher. Übrigens: Selbst wenn die Pflichtverletzung dann vorliegt, kann dies normalerweise allenfalls zu einer Abmahnung führen.
Rechtsanwalt Borth
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