Kredit: Warum kann ein Widerruf bei einer Vorfälligkeitsentschädigung helfen?

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Es gibt vielfältige Beweggründe, warum sich ein Verbraucher von einem vorhandenen Kredit trennen möchte. Wenn ein Kreditnehmer dieses Vorhaben in die Tat umsetzen möchte, dann muss er sich jedoch meist mit einem unliebsamen „Hindernis“ auseinandersetzen: der Vorfälligkeitsentschädigung. Hierbei handelt es sich um eine im Kreditvertrag verankerte Entschädigung für die Bank wegen der zukünftig entfallenden Zinsen. Da die Vorfälligkeitsentschädigungen bisweilen stattliche Beträge ausmachen können, möchte sich nicht jeder Kreditnehmer damit abfinden und einfach bezahlen. Auf der Suche nach Abhilfe wird immer wieder auf den Widerruf des Kreditvertrags als Lösungsansatz aufmerksam gemacht.

Doch wie kann ein Widerruf gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung helfen? Ein Widerruf richtet sich gegen den ursprünglichen Vertragsschluss. Nach einem wirksamen Widerruf wird der Kreditvertrag so behandelt, als wäre dieser nie abgeschlossen worden. Da die Vorfälligkeitsentschädigung ein Teil dieses Vertragswerk ist, hat das Kreditinstitut nach einem Widerruf keine Basis mehr, um die Vorfälligkeitsentschädigung fordern zu können.

Ist der Widerruf somit eine einfache Möglichkeit, um die Vorfälligkeitsentschädigung abzuwehren? In der Praxis ist der Widerruf ein wichtiges und gesetzlich verankertes Verbraucherrecht. Eine „immer“ funktionierende Patentlösung ist der Widerruf dennoch nicht – denn rechtliche Ansprüche hängen von vielerlei verschiedenen Faktoren ab. Bereits Details in der konkreten Formulierung der Vertragstexte können erhebliche Auswirkungen auf den Erfolg eines Widerrufs haben.

Beim Widerruf müssen viele rechtliche Faktoren beachtet werden

Zu den grundlegenden Voraussetzungen eines Widerrufs zählt unter anderem, dass der Kreditvertrag überhaupt noch widerrufen werden kann. Denn Verträge können nicht beliebig lange widerrufen werden, sondern nur innerhalb der Widerrufsfrist. Doch bereits bei der Beantwortung der Frage, ob die Widerrufsfrist bei dem konkreten Darlehen noch läuft oder schon abgelaufen ist, sind komplexe Bewertungen erforderlich. Denn es muss rechtlich überprüft werden, ob die in der Widerrufsbelehrung abgedruckten Angaben zum Fristbeginn verschiedenen Anforderungen gerecht wird. Neben der grafischen Gestaltung kommt es auch auf den genauen Wortlaut an. Beispielsweise können Formulierungen, die Frist laufe „frühestens“ ab einem bestimmten Ereignis, nicht ausreichend klar sein. Da von der Rechtsprechung im Laufe der Zeit zahlreiche Anforderungen an die Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen entwickelt wurden, halten diese oftmals einer juristischen Überprüfung nicht stand.

Angesichts dieser vielen Faktoren kann erst nach einer fachkundigen rechtlichen Überprüfung bewertet werden, ob die konkret verwendete Widerrufsbelehrung den verschiedenen rechtlichen Anforderungen genügt oder nicht. Daher kann nicht in jedem Fall „einfach“ ein Widerruf erklärt werden, um die Vorfälligkeitsentschädigung nicht bezahlen zu müssen. Kreditnehmer, die sich mit einer Vorfälligkeitsentschädigung auseinandersetzen müssen und wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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