Abmahnung von KSP Rechtsanwälte für die Deutsche Presse Agentur GmbH – urheberrechtliche Abmahnung

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Aktuell liegt bei uns eine urheberrechtliche Abmahnung der KSP Rechtsanwälte aus Hamburg auf dem Schreibtisch, die mit der rechtlichen Vertretung der Deutschen Presse-Agentur GmbH beauftragt sind. Gegenstand der Abmahnung ist die angebliche Verletzung von Urheberrecht. 

Vorab: Wenn Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für Urheberrecht nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Wie lautet der genaue Vorwurf der KSP Kanzlei im Namen der Deutschen Presse-Agentur GmbH?

Der Rechtsvertreter von KSP wirft dem Adressaten der Abmahnung vor, auf seiner Website einen Text öffentlich zugänglich gemacht zu haben, an dem die Deutsche Presse-Agentur GmbH die Urheberschaft innehabe. Hieraus ergebe sich ein alleiniges Nutzungsrecht der Urheberin, das der Abgemahnte mangels einer Lizenzerteilung mit der Veröffentlichung ohne Zustimmung der Deutschen Presse Agentur GmbH verletzt habe.

Aus dieser Handlung ergebe sich unter anderem ein Schadensersatzanspruch der Mandantin der KSP Kanzlei aus § 97 Abs. 2 UrhG. 

Was fordern KSP für ihre Mandantin? 

Der Rechtsvertreter von KSP fordert für die Deutsche Presse Agentur GmbH

  • Zahlung von Schadensersatz in Form einer Lizenzanalogie in Höhe von 350,00 EUR 
  • Erstattung der der Mandantin zur Beweissicherung entstandenen Dokumentationskosten
  • Zahlung von Zinsen 
  • Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 350,00 EUR

Wie sollte man auf eine solche Abmahnung der Deutschen Presse Agentur GmbH reagieren?

Bereits aus der Abmahnung ergibt sich, dass es sich hier nicht um Bagatellforderungen handelt. Die Abmahnung sollte auf keinen Fall ignoriert werden. 

Von der Erfüllung der Forderungen ohne eine vorhergehende Prüfung der Gründe für die Abmahnung ist ebenfalls abzuraten. Ein direkter Kontakt mit dem Rechtsvertreter von KSP lässt ebenfalls Nachteile erwarten: Ein solches Gespräch zeichnet sich durch ungleiche Machtverhältnisse aus, sodass unüberlegte Äußerungen schnell in einem möglichen gerichtlichen Verfahren nach hinten losgehen können. 

Eine Vorprüfung der Berechtigung der Abmahnung durch einen Fachanwalt im gewerblichen Rechtsschutz ist daher unumgänglich. Er kann dann unter Beachtung der Interessen des Mandanten zusammen mit ihm über die angemessene Reaktion entscheiden. Eine solche Abmahnung sollte mit Blick auf die nicht unbeachtlichen Zahlungsforderungen nicht unterschätzt werden. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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