Kündigung erhalten? SO sichern Sie sich eine hohe Abfindung

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Was kann man als Arbeitnehmer tun, um nach einer Kündigung eine möglichst hohe Abfindung zu bekommen? Die wichtigsten Tipps dazu hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Weit verbreitet ist die Auffassung, dass man nach einer Kündigung ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Abfindung bekommen könne, jedenfalls nicht deutlich mehr. Diese Information steht auch in zahlreichen Internetquellen. Ein gekündigter Arbeitnehmer, der beispielsweise 4000 Euro brutto verdient hat und ein Jahr beim Arbeitgeber beschäftigt war, rechnet oft dementsprechend mit einer Abfindung von etwa 2000 Euro.

Vor Gericht, bei einer Kündigungsschutzklage, können aber deutlich höhere Abfindungen erreicht werden. Besonders deutlich zeigt sich der Unterschied bei kurzen Beschäftigungsverhältnissen. Hier einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber mitunter auf das vier- bis sechsfache des Bruttomonatsgehalts. Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt von 4000 Euro brutto könnten dann unter Umständen 16.000 bis 24.000 Euro Abfindung erreichen. Warum diese Diskrepanz?

Dass der Abfindungssatz „0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr“ derart verbreitet ist und auch vor Gericht so häufig vorgeschlagen wird, liegt an einem völlig falschen Grundverständnis von der Abfindung. Abfindungen kann man nicht pauschalisieren. Abfindungen sind ein „Deal“. Sie sind das Ergebnis einer Verhandlung darüber, zu welchem Preis der Arbeitnehmer bereit ist, seinen Kündigungsschutz an den Arbeitgeber zu „verkaufen“, beziehungsweise: was der Arbeitgeber bereit ist, zu zahlen, um keinen Prozessverlust erleiden zu müssen.

Auf Seiten des Arbeitnehmers steht der Kündigungsschutz. Je stärker er ist, desto mehr kann er als Abfindung verlangen. Wer beispielsweise durch das Kündigungsschutzgesetz oder ein Sonderkündigungsrecht, wegen einer Schwangerschaft, einem Grad der Schwerbehinderung oder einer Betriebsratsmitgliedschaft, stark geschützt ist, hat deutlich bessere Karten bei Abfindungsverhandlungen, als ein Arbeitnehmer, der sich auf diese Gesetze oder Rechte nicht berufen kann.

Gilt das Kündigungsschutzgesetz, darf dem Arbeitnehmer nur aus betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten bzw. krankheitsbedingten Gründen gekündigt werden. Hier gelten viele Voraussetzungen, die der Arbeitgeber alle erfüllen muss, damit seine Kündigung vom Arbeitsgericht akzeptiert wird. Ist nur eine davon mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt, hat der Arbeitnehmer meist sehr gute Klagechancen – und damit regelmäßig entsprechend gute Abfindungschancen.

Auf Seiten des Arbeitgebers gilt, dass dieser regelmäßig umso mehr Geld als Abfindung zahlt, je größer die Nachteile eines Prozessverlusts für ihn sind. Besonders teuer wird es für ihn, wenn sich der Prozess lange hinzieht. Denn: Nach verlorener Kündigungsschutzklage muss der Arbeitgeber grundsätzlich alle Monatsgehälter für die Dauer des Verfahrens nachzahlen, inklusive Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge. Bei einem Bruttomonatsgehalt von 4000 Euro müsste der Arbeitgeber dann gegebenenfalls Nachzahlungen von über 50.000 Euro leisten.

Im Vergleich dazu wäre eine Abfindung von 16.000 bis 24.000 Euro für den Arbeitgeber immer noch ein gutes Geschäft.

Fachanwaltstipps für Arbeitnehmer: Wählen Sie einen Anwalt/Fachanwalt, der sich auf Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen spezialisiert hat. Mit ihm oder ihr erreichen Sie regelmäßig die besten Verhandlungsergebnisse. Rufen Sie den Experten oder die Expertin nach dem Zugang der Kündigung sofort an und sprechen Sie mit ihm oder ihr über Ihre Klage- und Abfindungschancen. Einen Anwalt oder eine Anwältin sollten Sie ebenfalls umgehend anrufen, wenn Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorschlägt. Hier gilt: Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag nie ohne vorherigen Expertenrat.

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