Kündigung im Mietrecht: Darf der Vermieter Kündigungsgründe kombinieren?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Oft reicht der Mietrückstand nicht für eine Kündigung aus. Um das Mietverhältnis trotzdem kündigen zu können, werfen manche Vermieter dem Mieter zusätzlich andere Verfehlungen vor – die für sich genommen aber auch nicht für eine Kündigung ausreichen würden. Ihr Argument: Mehrere zum Teil bestehende Kündigungsgründe rechtfertigen zusammengenommen die Kündigung.

Nur: Ist das zulässig? Ist eine Kündigung wegen vieler „Teil-Kündigungsgründe“ wirksam? Dazu der Mietrechtsexperte Anwalt Bredereck:

Am 20.05.2014 hatte das Landgericht Karlsruhe dazu entschieden, dass jeder Kündigungsgrund einzeln geprüft werden müsse, weshalb die Kündigung, da kein Grund die Kündigung allein gerechtfertigt hatte, nicht wirksam war.

Ich meine, dass diese Entscheidung richtig ist, auch weil die Wohnung unter besonderem grundgesetzlichen Schutz steht.

Ein anderes, weniger mieterfreundliches, Gericht hätte meiner Ansicht nach aber auch anders entscheiden können, zumal hier der Mieter dem Vermieter wegen eines anderen Rechtsstreit ebenfalls Geld schuldete, und im Streit mit einem Nachbarn gewalttätig wurde.

Denn bei einer Kündigung kommt es regelmäßig auch auf das Verschulden des Mieters an, und es wäre aus meiner Sicht denkbar, dass ein Gericht eine Gesamtschau aller Kündigungsgründe vornehmen und so das Verschulden des Mieters bejahen würde – und damit gegebenenfalls auch die Kündigung für wirksam halten könnte.

Für Vermieter kann es aber auch nachteilig sein, wenn sie die Kündigung auf mehrere „halbe“ Kündigungsgründe stützen: Vor Gericht entsteht so unter Umständen der Eindruck, als ob es dem Vermieter gar nicht um die Rechtsverletzungen geht, sondern dass er den Mieter einfach nur los werden will. In diesem Fall würde ein Gericht die Kündigung meiner Ansicht nach regelmäßig für unwirksam halten.

Fachanwaltstipp für Mieter: Wer Streit mit seinem Vermieter hat, sollte sich möglichst früh an einen auf Kündigung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Mietrecht wenden und Rechtsrat einholen. Mit entsprechendem Rechtsrat weiß der Mieter besser, worauf er aufpassen muss, und vermeidet gegebenenfalls Vertragsverletzungen, auf die der Vermieter eine Kündigung stützen könnte.

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Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Mieter und Vermieter bundesweit.

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