Kündigung nach einem Arbeitsunfall – darf der Arbeitgeber das?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Lange Fehlzeiten, Lohnfortzahlung, aufwändige Eingliederungsmaßnahmen: Für den Arbeitgeber bedeuten Arbeitsunfälle meist nichts Gutes. Deshalb bekommt nicht jeder Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsunfall die volle Unterstützung seines Chefs, manchmal folgt nämlich: die Kündigung.

Nur: Darf der Arbeitgeber nach oder wegen eines Arbeitsunfalls überhaupt kündigen? Mit welchen Aussichten könnte der Arbeitnehmer dagegen vor dem Arbeitsgericht klagen? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Erkrankt der Arbeitnehmer wegen eines Arbeitsunfalls, gelten (noch) strengere Voraussetzungen für eine Kündigung, als bei einer "normalen" Erkrankung. Die Gesundheit des Arbeitnehmers hat dann im Dienst für den Arbeitgeber Schaden genommen, und das muss im Rahmen der Interessenabwägung, die bei jeder Kündigung vorgenommen wird, zu seinen, des Arbeitnehmers, Gunsten berücksichtigt werden.

Hinzu kommt: Häufig geht der Arbeitsunfall einher mit nicht eingehaltenen Arbeitsschutzbestimmungen durch den Arbeitgeber. Auch das kann zum Teil massiv zugunsten des Arbeitnehmers ins Gewicht fallen, mit der Folge, dass sich Kündigungen nach einem Arbeitsunfall oft als unwirksam herausstellen.

Unter Umständen können solche Kündigungen auch treuwidrig sein, und deshalb auch dann unwirksam sein, wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, weil es sich beim Arbeitgeber um einen Kleinbetrieb handelt oder das Arbeitsverhältnis nicht länger als sechs Monate alt ist.

Von einem Arbeitsgericht wurde beispielsweise die Kündigung in folgendem Fall als treuwidrig eingestuft: Ein Fahrradkurier erlitt einen unverschuldeten Unfall und ging dann trotzdem mit letzten Kräften humpelnd zum Arbeitgeber, um sein beschädigtes Kurierrad und seinen Krankenschein abzugeben. An Ort und Stelle erwartete ihn: das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers. Damit hatte der Arbeitgeber treuwidrig gehandelt: Unter ethischen Gesichtspunkten konnte man seine Reaktion nur ablehnen.

Auch wenn die Kündigung wegen einer, nach dem Arbeitsunfall erfolgten, langanhaltenden Krankheit ausgesprochen wird, wird die Interessenabwägung aus den bereits genannten Gründen oft zugunsten des Arbeitnehmers ausfallen.

Deshalb: Nach einer Kündigung, die der Arbeitgeber im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall ausgesprochen hat, lohnt sich eine Kündigungsschutzklage fast immer – jedenfalls wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Aber auch in Kleinbetrieben sind solche Kündigungen mitunter gut angreifbar.

Arbeitnehmer, die ein Kündigungsschreiben erhalten haben, sollten am selben Tag einen auf Kündigungsschutz und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen und mit ihm die Klage- und Abfindungschancen besprechen. Wegen der meist guten Aussichten einer Klage werden bei krankheitsbedingten Kündigungen oder Kündigungen wegen Arbeitsunfällen regelmäßig hohe Abfindungen gezahlt.

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