Kündigung wegen Fehlern am Arbeitsplatz: Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Der Arbeitnehmer verhält sich falsch, der Arbeitgeber will ihn dafür loswerden: Darum geht es bei einer verhaltensbedingten Kündigung. Wann darf der Arbeitgeber das? Worauf muss der Arbeitnehmer achten? Antworten hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Grundsätzlich gilt: Bei Verstößen im Vertrauensbereich, also immer dann, wenn der Arbeitnehmer das Vertrauen seines Arbeitgebers ausnutzt und ihm Schaden zufügt, darf dieser darauf regelmäßig mit einer verhaltensbedingten Kündigung reagieren.

Häufigste Fälle: Die verhaltensbedingten Kündigungen wegen Diebstahls und Betrugs. Wer sich am Eigentum des Arbeitgebers bedient, oder bei Abrechnungen wissentlich falsche Angaben macht und davon profitiert, missbraucht das Vertrauen seines Arbeitgeber. Oft ist die Kündigung dafür rechtens.

Nur ausnahmsweise, falls das Arbeitsverhältnis sehr lange andauert und ein entsprechend hoher Vertrauensberg aufgebaut wurde, kann eine in diesem Zusammenhang ausgesprochene Kündigung unverhältnismäßig sein. Arbeitgeber müssen dann zuerst abmahnen. Wiederholt sich trotz Abmahnung so ein Vorfall, ist die Kündigung dafür regelmäßig zulässig.

Wer eine Firmenkasse verwaltet und sich überschüssiges Geld in die Tasche steckt, wer sich am Büromaterial bedient, oder auch nur einen Kugelschreiber mitnimmt: Für all das riskiert der Arbeitnehmer eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung, die häufig ohne vorherige Abmahnung wirksam ist!

In anderen Bereichen muss deutlich mehr geschehen, bevor man wirksam kündigen darf. Wer beispielsweise zu spät kommt, sich mit Kollegen oder Kunden im Ton vergreift oder fachliche Fehler bei der Arbeit macht, muss regelmäßig zuerst abgemahnt werden, bevor eine verhaltensbedingte Kündigung in Frage kommt. Handelt es sich um einen eher leichten Pflichtverstoß, sind regelmäßig mehrere Abmahnungen erforderlich.

Auch wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen schweren Pflichtverstoß vorwirft: Man sollte die Chancen einer Kündigungsschutzklage immer prüfen lassen! Und die sind verhaltensbedingten Kündigungen oft durchaus gut, auch weil der Arbeitgeber den Pflichtverstoß vor Gericht darlegen und beweisen muss. Hat die Klage Aussicht auf Erfolg, etwa weil dieser Beweis vor Gericht nicht gelingt, kann der Arbeitnehmer seinen Job retten oder eine Abfindung sichern.

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