Kündigungen bei Bonava: SO optimieren Sie Ihre Abfindungschancen

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Bonava, ein Projektentwickler im Haus- und Wohnungsbau, will an seinem Standort Fürstenwalde (Spree) 120 Arbeitnehmer entlassen. Was ist geplant? Was müssen Bonava-Mitarbeiter jetzt beachten? Was können sie tun, um ihre Abfindungschancen zu verbessern? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Die Geschäftsführung von Bonava hat angekündigt, bundesweit 350 ihrer eintausend Stellen abzubauen. Das berichtet rbb24.de in einem online-Beitrag vom 06.02.2024. Demnach sei ein „fairer Sozialplan“ mit dem Betriebsrat ausgehandelt worden. Man wolle mit „möglichst wenigen“ betriebsbedingten Kündigungen auskommen. Der im Januar 2024 gestartete Stellenabbau werden im Februar „in einen Sozialplan übergehen“.


Was bedeutet das genau? In einer ersten Welle wird das Bauunternehmen Aufhebungsverträge angeboten haben. Nicht unwahrscheinlich ist, dass Arbeitnehmern für den Fall, dass sie das Arbeitgeberangebot nicht annehmen, die Kündigung in Aussicht gestellt wurde. Hier gilt unbedingt: Stimmen Sie dem Aufhebungsvertrag nicht ohne vorherigen Rat eines spezialisierten Anwalts/Fachanwalts zu. Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, bekommt mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit eine Sperrzeit auf sein Arbeitslosengeld. Zudem sind die angebotenen Abfindungen meist deutlich zu gering. Wer seine Abfindung individuell mit einem spezialisierten Anwalt/Fachanwalt aushandelt, kann regelmäßig deutlich bessere Ergebnisse erreichen.


Im Februar 2024 folgen voraussichtlich die betriebsbedingten Kündigungen, wohl gekoppelt mit einem Sozialplan.


Fachanwaltstipps für Arbeitnehmer: Auch wenn Sozialpläne für viele Arbeitnehmer akzeptabel sind, rate ich regelmäßig dazu, zum Experten zu gehen und nach entsprechendem Rat um eine höhere Abfindung zu verhandeln. Fast immer bleiben Unternehmen in den Sozialplänen eher am unteren Rand dessen, was sie sonst zu zahlen bereit wären, beispielsweise im Rahmen eines gerichtlich protokollierten Abfindungsvergleichs während einer Kündigungsschutzklage.


Deshalb: Gehen Sie nach Vorlage eines Aufhebungsvertrages oder Zugang des Kündigungsschreibens zu einem auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt/Fachanwalt. Falls nötig, klagen Sie nach entsprechendem Rat gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht. Wer vor Gericht einen Abfindungsvergleich schließt, erreicht damit unter anderem regelmäßig:


  • eine optimierte beziehungsweise deutlich höhere Abfindung
  • Verhinderung einer Sperrzeit durch die Bundesagentur 
  • ein meist deutlich besseres Arbeitszeugnis.


Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zum Sozialplan, zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?


Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.


Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 25 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 


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