Kündigungen bei Galeria Karstadt Kaufhof – SO schützen Sie sich vor Nachteilen

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Galeria Karstadt Kaufhof will viele seiner Warenhäuser bis Ende 2023 und 2024 schließen. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland, rnd, in einem online-Beitrag vom 13.03.2023 unter Berufung auf den Gesamtbetriebsrat. Weit über 5000 Mitarbeiter würden demnach von den Schließungen betroffen sein. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, wie sich betroffene Arbeitnehmer am besten darauf vorbereiten:


1. Rechtsschutzversicherung abschließen


Um sich gegen Anwalts- und Gerichtskosten abzusichern, sollte nach diesen Meldungen jeder Arbeitnehmer bei Galeria Karstadt Kaufhof rechtsschutzversichert sein. Mit Rechtsschutzversicherung haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schlicht mehr vom Ergebnis einer Klage, falls sie sich, wie in den meisten Fällen, mit dem Arbeitgeber vor Gericht auf eine Abfindung einigen. Hinzu kommt, dass man vor Gericht dann meist in einer besseren Verhandlungsposition ist.


Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht haben, sollten Sie zügig eine mit möglichst kurzer Wartezeit abschließen. Das lohnt sich meist selbst wenn der Arbeitgeber innerhalb der Wartezeit kündigt. Denn oft lässt sich die erste Kündigung leicht abwehren und der Arbeitnehmer ist dann gegen die, meist besser vorbereitete, Folgekündigung abgesichert.


2. Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich auch mit Sozialplan


Der Sozialplan ist das Netz, in das man als gekündigter Arbeitnehmer immer zurückfällt. Mit einer Kündigungsschutzklage kann man sein Ergebnis regelmäßig nur verbessern.


Mit Rechtsschutzversicherung rate ich bei großen Arbeitgebern regelmäßig zur Klage. Fehlt die Rechtschutzversicherung, kommt es mehr auf die Umstände des Einzelfalls an, die vor Klageerhebung anwaltlich zu prüfen wären.


Die Wahrscheinlichkeit, dass Galeria Karstadt Kaufhof bei der Kündigung Fehler macht, ist immer gegeben. Ist die Kündigung deshalb wahrscheinlich unwirksam, hat man meist gute Aussichten, mit der Klage eine Abfindung herauszuholen – selbst im Fall einer Warenhausschließung.


3. Vorsicht bei Vertragsverstößen, Aufhebungsverträgen, Änderungen


Arbeitgeber, die vor einer Kündigungswelle stehen, suchen regelmäßig nach Möglichkeiten, möglichst viele Arbeitnehmer vorher loszuwerden. Findet sich ein guter Kündigungsgrund, wird dieser regelmäßig für eine Kündigung genutzt. Halten Sie Ihre vertraglichen Verpflichtungen deshalb möglichst immer ein und lassen Sie Ihre Fehltage nicht überhand nehmen. Geben Sie mit anderen Worten Ihrem Chef keine Steilvorlage für eine verhaltensbedingte oder krankheitsbedingte Kündigung.


Seien Sie vorsichtig bei Änderungen, die Ihre Arbeitsbedingungen oder den Arbeitsort betreffen. Sie könnten später eher wirksam gekündigt werden. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Arbeitsrechtsexperten beraten, bevor Sie solchen Vorschlägen zustimmen.


Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, den Sie nicht vorher von einem ausgewiesenen Kündigungsschutzexperten haben prüfen lassen.


Im Fall einer Kündigung sollten Sie sofort einen Anwalt anrufen, am besten gleich nach Erhalt des Kündigungsschreibens. So nutzen Sie Ihre Abfindungschancen optimal aus und verpassen keine für die Rechtsdurchsetzung relevante Frist.


Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?


Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.


Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 


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