Kündigungsbereitschaft des Chefs: So äußert sie sich, so reagieren Sie optimal darauf (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Welche Signale senden Arbeitgeber typischerweise, wenn sie einen Mitarbeiter loswerden wollen? Wie sollte sich der Arbeitnehmer dabei am besten verhalten, um Nachteile oder eine Kündigung zu vermeiden? Antworten hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Wenn der unmittelbare Vorgesetzte fortwährend die Arbeit des Arbeitnehmers negativ bewertet und sich nur noch abwertend über seine Arbeitsleistung äußert, sollte dieser meist damit rechnen, dass der Chef den Boden für eine spätere Kündigung bereitet. Anhaltendes negatives Feedback ist meiner Ansicht nach ein fast sicheres Zeichen dafür, dass der Chef dem Arbeitnehmer innerlich gekündigt hat oder eine Kündigung vorhat. Chefs suchen dann nach einer Rechtfertigung für die Kündigung, sei es um sie den eigenen Vorgesetzten gegenüber zu begründen, sei es um Argumente für das Trennungsgespräch mit dem Arbeitnehmer zu sammeln.

Davon zu unterscheiden ist die konstruktive Kritik eines engagierten Chefs. Diese kann, je nach Führungsstil, ein gutes Zeichen dafür sein, dass der Chef einen bestimmten Mitarbeiter fördern will.

Wenn der Arbeitnehmer aber das Gefühl hat, dass an ihm nur herumgenörgelt wird, oder wenn er fortwährend übergangen wird und in den seltenen Fällen, in denen seine Arbeit bewertet wird, nur extrem negative Rückmeldungen bekommt, dann ist das ein fast sicheres Zeichen für eine innere Kündigung des Chefs. Hat der Arbeitgeber einmal innerlich gekündigt, folgt daraus erfahrungsgemäß regelmäßig früher oder später die äußere, tatsächliche Kündigung.

Fachanwaltstipps für Arbeitnehmer: Falls Sie immer wieder unberechtigte Kritik einstecken müssen und eine innere Kündigung Ihres Arbeitgebers befürchten, sollten Sie als Erstes eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht abschließen.

Überlegen Sie sich dann, ob Sie bei Ihrem Arbeitgeber bleiben oder in einen anderen Job wechseln möchten. Im letztgenannten Fall rate ich regelmäßig dazu, dass Sie die Kündigung oder den Aufhebungsvertrag abwarten und dann mit einem spezialisierten Anwalt/Fachanwalt in die Abfindungsverhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber gehen. In diesem Fall sollten Sie gravierende Fehler oder Vertrauensverstöße im Arbeitsverhältnis möglichst vermeiden, um Ihre Abfindungschancen nicht zu schmälern. 

Möchten Sie Ihren Job behalten, sollten Sie in die Offensive gehen und dieses Thema bei nächster Gelegenheit mit Ihrem Vorgesetzten in einem Personalgespräch ansprechen. Bereiten Sie das Gespräch sorgfältig vor, indem Sie sich Beispiele möglichst genau aufschreiben. Sprechen Sie sie im Gespräch sachlich an und schildern Sie Ihre Sicht der Dinge.

Ziel dieses Gesprächs sollte es sein, Ihren Chef dazu zu bringen, über Ihre Arbeitsleistung und seine Kritik neu nachzudenken und gegebenenfalls eine andere Sicht zu entwickeln. Möglicherweise wird Ihr Chef Ihre Arbeit in Zukunft genauer unter die Lupe nehmen und besser bewerten. Vielleicht stellt sich heraus, dass Ihr Chef Sie und Ihre Arbeit auch deshalb so negativ sieht, weil er selbst unter Druck steht. Hier kann ein sachliches, konstruktives Gespräch einiges bewirken und die Einstellung Ihres Chefs gegenüber Ihrer Arbeit verändern.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 25 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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