Kündigungsfrist: Solange können Sie nach dem Kündigungsschreiben in der Wohnung bleiben

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Der Vermieter hat eine Kündigung ausgesprochen. Der Schock vieler Mieter ist groß. Wie sollen Sie nun eine Wohnung finden?! Vielen Mietern geht meist nur noch eine Frage durch den Kopf: Wie lange kann ich noch in der Wohnung bleiben?

Kündigungsschreiben und Kündigungsfrist 

Der Vermieter muss im Rahmen der Kündigung mitteilen, wie lange die Kündigungsfrist ist. Hieran halten sich auch viele Vermieter. Jedoch denken auch viele Vermieter, dass immer eine dreimonatige Kündigungsfrist gilt. Ein Irrtum! Die Kündigungsfrist hängt von vielen Faktoren ab.

Der Kündigungsgrund und die Kündigungsfrist 

Vereinfacht gesagt, gibt es zwei große Bereiche: Es gibt die außerordentliche (fristlose) Kündigung und die ordentliche Kündigung. Bei der fristlosen Kündigung hat der Mieter gravierend gegen seine Vertragspflichten verstoßen. Der Vermieter kann nicht anders und muss das Mietverhältnis sofort beenden. Sofort! Bei einer fristlosen Kündigung gibt es keine Kündigungsfrist. Wie sieht es bei der ordentlichen Kündigung aus?

Die ordentliche Kündigung und die Kündigungsfrist 

Bei der ordentlichen Kündigung gilt, dass die Kündigungsfrist mindestens drei Monate betragen muss. Diese Frist kann sich jedoch verlängern. Je länger der Mieter in der Wohnung wohnt, desto länger ist auch die Kündigungsfrist. Nach fünf Mietjahren verlängert sich die Kündigungsfrist um drei Monate. Nach acht Mietjahren beträgt die Kündigungsfrist sogar neun Monate. Das ist jedoch noch nicht alles. Es geht noch länger!

Die ordentliche Kündigungsfrist bei Altmietverträgen vor 2002

In einigen Fällen kann die Kündigungsfrist sogar zwölf Monate betragen. Der Hintergrund ist, dass in vielen alten Mietverträgen (Vertragslaufzeit vor 2002) auf die alten Vorschriften verwiesen wurde. In diesen gab es noch eine weitere Steigerung. Nach 10 Jahren Mietzeit betrug die Kündigungsfrist früher ganze 12 Monate. Es geht noch länger!

Kündigung nach § 573a BGB 

Bei Kündigung nach § 573a BGB verlängert sich die ordentliche Kündigungsfrist um weitere drei Monate. Bei einer Kündigung nach § 573a BGB wohnt der Vermieter mit im Haus. Aufgrund dieser Besonderheit braucht der Vermieter kein berechtigtes Interesse (Kündigungsgrund). Jedoch muss er auf der anderen Seite den Mieter länger behalten. Nach zehn Jahren kann damit die Kündigungsfrist bis zu 15 Monate betragen. Es geht aber auch viel kürzer!

Der besondere Ausnahmefall 

Bei mitvermieteten, möblierten Zimmer sollen die Mieterschutzvorschriften nicht gelten, § 549 Absatz 2 Nr. 2 BGB. Die Folge ist, dass in diesen Fällen die Kündigungsfrist auf bis zu zwei Wochen sinken kann. Hierbei handelt es sich jedoch um einen besonderen Sonderfall, der relativ selten vorkommt. In der Regel müssen sich auch WG-Zimmermieter an die ordentliche Kündigungsfrist halten.

Hilfe! 

Sie haben eine Kündigung erhalten? Sie wissen nicht, wie lange die Kündigungsfrist ist? Gehen Sie zu einer fachkundigen Person wie einen Rechtsanwalt. Diese kann Ihnen sagen, wie Sie sich nach dem Erhalt einer Kündigung verhalten sollten.


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