Veröffentlicht von:

Kündigungsschutz für Schwerbehinderte: Wichtige Aspekte bereits in der Probezeit

  • 2 Minuten Lesezeit

Für schwerbehinderte Arbeitnehmer existiert in Deutschland ein spezieller Kündigungsschutz, der ihnen zusätzliche Sicherheit im Berufsleben bietet. Dieser besondere Schutz ist in § 173 SGB IX geregelt und greift normalerweise nach einer sechsmonatigen Wartezeit. Das bedeutet, dass während der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses, einschließlich der Probezeit, die allgemeinen Kündigungsregelungen gelten. Erst nach diesem Zeitraum ist für die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich.

Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

Eines der wichtigsten Elemente, die Arbeitgeber beachten müssen, ist die Verpflichtung, die Schwerbehindertenvertretung vor Ausspruch einer Kündigung anzuhören. Diese Anforderung wird oft übersehen, was die Rechtsmäßigkeit einer Kündigung gefährden kann. Eine ordnungsgemäße Anhörung muss die Darlegung der Kündigungsgründe sowie eine angemessene Frist für eine Stellungnahme umfassen.

Jetzt kontaktieren und erfolgreich beraten lassen!

Europäische Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie

Darüber hinaus verlangt die europäische Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie von Arbeitgebern, die Möglichkeit einer alternativen Beschäftigung innerhalb des Unternehmens zu prüfen, bevor einem behinderten Arbeitnehmer gekündigt wird. Sollte keine geeignete Stelle verfügbar sein, müssen Arbeitgeber auch die Möglichkeit von Umschulungsmaßnahmen in Betracht ziehen.

Maßreglung und Diskriminierung

Eine Kündigung, die als Maßregelung oder aus Gründen der Diskriminierung erfolgt, ist rechtswidrig und kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Besonders relevant ist dies, wenn die Kündigung in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Beschwerde des Arbeitnehmers steht.

Warten Sie nicht länger! Wir sind für Sie da!

Empfehlungen für betroffene Arbeitnehmer

Schwerbehinderte Arbeitnehmer sollten ihren Schwerbehindertenstatus gegenüber dem Arbeitgeber offenlegen, besonders wenn eine Kündigung droht oder bereits ausgesprochen wurde. Zudem ist es ratsam, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage zu erheben, um die Rechtsmäßigkeit der Kündigung prüfen zu lassen. Die Inanspruchnahme rechtlicher Beratung kann entscheidend sein, um die eigenen Rechte effektiv zu wahren.

Beratungsprozess in Ihrer Kanzlei:

  1. Anwaltliche Erstberatung zur Einschätzung der Erfolgsaussichten.
  2. Professionelle Vertretung Ihrer Interessen in allen notwendigen Verfahren.
  3. Individuelle Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte.
  4. Aufzeigen Ihrer Handlungsmöglichkeiten und Unterstützung bei der Strategieentwicklung.

Zusammenfassung

Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer stellt sicher, dass diese Gruppe im Arbeitsleben nicht ungerechtfertigt benachteiligt wird. Arbeitgeber müssen verschiedene rechtliche Anforderungen erfüllen, um die Rechtsmäßigkeit einer Kündigung zu gewährleisten. Schwerbehinderte Arbeitnehmer wiederum sollten proaktiv handeln und ihre Rechte kennen, um im Falle einer Kündigung angemessen reagieren zu können.

Der Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer im Arbeitsrecht verdeutlicht das Bestreben, ein inklusives Arbeitsumfeld zu fördern, in dem alle Arbeitnehmer unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen fair behandelt werden. Durch die Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen und den Einsatz für die Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer können Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam zu einer gerechteren Arbeitswelt beitragen.

Für Sie da:

RA Uhl

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Telefon: +49 7161 97814-0

Kontaktformular

Kanzlei Hauptmann-Uhl und Kollegen, Göppingen

Foto(s): https://pixabay.com/photos/helicopter-aircraft-transport-4655049/

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Klaus Uhl

Beiträge zum Thema