Kündigungsschutz im Arbeitsrecht: Darf der Arbeitgeber nach einer Schwerbehinderung fragen?

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Frage mit Urteil vom 16.02.2012, Aktz. 6 AZR 553/10, offenbar bejaht. Bislang ist nur eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Das BAG hält die Frage anscheinend zumindest nach Ablauf von sechs Monaten im bestehenden Arbeitsverhältnis für zulässig. Das gelte „insbesondere zur Vorbereitung von beabsichtigten Kündigungen". Der Pressemitteilung zufolge soll sich der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess nicht mehr auf den Sonderkündigungsschutz berufen dürfen, wenn er die berechtigte Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung nicht wahrheitsgemäß beantwortet.

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