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Kürzung des Elterngeldes ab Januar 2011

  • 1 Minuten Lesezeit
Miriam Heilig anwalt.de-Redaktion

[image]Ab Januar 2011 wird das Elterngeld gekürzt. Der Höchstbetrag wird auf monatlich 1.800 Euro festgesetzt, der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro pro Monat. Eltern, deren Bruttomonatslohn bei mehr als 1.200 Euro vor der Geburt des Kindes lag, erhalten ab sofort nur noch 65 statt bisher 67 Prozent Elterngeld.

Für Spitzenverdiener (mehr als 250.000 Euro Bruttoverdienst im Jahr) wie auch Hartz-IV-Empfänger wird das Elterngeld ab Januar 2011 vollständig gestrichen.

Familien mit mehreren Kindern erhalten eine Elterngelderhöhung um 10 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro. Der Anspruch besteht bei zwei Kindern bis zum dritten Geburtstag des älteren Kindes. Eltern von Mehrlingen können sich über eine pauschale Elterngelderhöhung von 300 Euro pro Kind freuen. In diesem Fall kann auch der Höchstbetrag von 1.800 Euro überschritten werden.

Das Elterngeld steht allen Eltern zu, deren Kind nach dem 01.01.2007 geboren ist und die vor der Geburt erwerbstätig waren, sich aber anschließend selbst um das Kind kümmern. Die Eltern müssen zudem mit dem Kind in einem Haushalt leben und einen Wohnsitz, zumindest aber ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Ob es sich um eigene, angenommene oder mit dem Ziel der Annahme aufgenommene Kinder handelt, spielt keine Rolle. Doch Vorsicht: Wer während der Elternzeit mehr als 30 Stunden arbeitet, verliert den Anspruch.

Übrigens muss der Antrag auf Elterngeld nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch eine Antragstellung bis zu dem Zeitpunkt, in dem das Baby drei Monate alt ist, da das Elterngeld rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate des Kindes bezahlt wird und man ansonsten zustehende Zahlungen verschenkt.

(HEI)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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