Kürzungen bei Riester-Rentenverträgen unwirksam

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In den letzten Jahren haben einige Rentenversicherungen, einschließlich Branchenführern wie der Allianz, den Rentenfaktor bei Riester-Renten zum Nachteil der Sparer reduziert. Dies ist rechtlich nicht zulässig, da es eine einseitige und unangemessene Benachteiligung darstellt. Dadurch erhalten Versicherte im Ruhestand deutlich weniger Rente, obwohl ihr Sparguthaben unverändert bleibt. Solche Rentenkürzungen erschweren die finanzielle Planung für den Ruhestand erheblich. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie sich gegen solche Rentenkürzungen wehren können und welche Versicherungen den Rentenfaktor bereits gesenkt haben.

Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte gegenüber Ihrer Rentenversicherung durchzusetzen. Wir bieten zunächst eine kostenlose und unverbindliche Vorprüfung Ihres Vertrags an, um festzustellen, ob auch Ihre Rentenkürzung unwirksam ist.

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Ein bedeutendes Urteil, das Verbraucherrechte stärkt, wurde kürzlich vom Landgericht Köln erlassen. Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung darf die vereinbarte Riester-Rente nicht nachträglich reduzieren. Dieses Urteil ist wichtig, da mehrere Versicherer ihren Kunden nachträgliche Rentenkürzungen auferlegt haben. Die Versicherungen begründen diese Kürzungen mit der Niedrigzinsphase und einer steigenden Lebenserwartung. Das Urteil zeigt jedoch, dass sie die negativen Auswirkungen der Marktentwicklung nicht einfach auf ihre Kunden abwälzen dürfen.

Der Fall vor dem Landgericht Köln betraf einen Riester-Sparer, der die Rentenkürzung der Zurich Lebensversicherung aus dem Jahr 2017 nicht akzeptieren wollte. Er hatte Klage eingereicht, da die Versicherung die vereinbarte Garantierente seines Riester-Rentenvertrages einseitig von 37 Euro auf 28 Euro reduziert hatte – eine Kürzung von fast einem Viertel. Die Zurich berief sich dabei auf eine Vertragsklausel, die sich auf negative Marktentwicklungen und eine unerwartet gestiegene Lebenserwartung bezog.

Das Landgericht Köln befand diese Klausel jedoch für unwirksam, da sie Verbraucher unangemessen benachteiligt und eine einseitige Abwälzung der schlechten Marktsituation ermöglicht. Zudem sieht die Klausel nur eine Anpassung des Rentenfaktors nach unten vor, nicht jedoch eine Erhöhung bei einer positiven Marktentwicklung. Die Richter betrachten dies als Benachteiligung des Versicherungsnehmers.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung des Äquivalenzprinzips, das besagt, dass Leistung und Gegenleistung in einem Vertrag ausgeglichen sein müssen. Bei einer Äquivalenzstörung dürfen die negativen Folgen nicht nur einer Vertragspartei, in diesem Fall dem Versicherungsnehmer, auferlegt werden. Eine Anpassung des Rentenfaktors nach oben muss daher ebenfalls möglich sein.

Neben der Zurich Lebensversicherung haben auch andere Versicherer wie VHV, Allianz, AXA und R+V Lebensversicherung in den letzten Jahren ihre Rentenfaktoren gesenkt:

  • Kunden der VHV, die zwischen 2004 und 2006 eine Rentenversicherung abgeschlossen haben, mussten ebenfalls eine Herabsenkung des Rentenfaktors hinnehmen.
  • Die Allianz senkte den Rentenfaktor im Jahr 2017 für Verträge aus den Jahren 2001 bis 2011 und erneut im Jahr 2021 für Verträge, die zwischen 2001 und 2013 geschlossen wurden. Betroffen waren verschiedene Tarife, darunter Invest alpha-Balance, InvestGarantie und IndexSelect Invest.
  • Sparer der AXA mit Verträgen aus den Jahren 2000 bis 2014 waren ebenfalls von einer Rentenkürzung betroffen, die rund 700.000 Versicherte betraf.
  • Die R+V Lebensversicherung passte den Rentenfaktor im Jahr 2017 für Verträge an, die bis 2005 abgeschlossen wurden.

Diese Liste ist nicht abschließend, da in den letzten Jahren mehrere Lebensversicherer den Rentenfaktor nach unten korrigiert haben. Laut einer Auswertung des Analysehauses Franke & Bornberg sank der Rentenfaktor im Marktdurchschnitt von 29,09 Euro im Jahr 2021 auf 25,97 Euro im Jahr 2022. Das entspricht einem Rückgang von 10,73 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Wenn Sie von einer solchen Rentenkürzung betroffen sind, empfehlen wir dringend, eine fachkundige Prüfung durch unsere spezialisierte Kanzlei vornehmen zu lassen und Ihre Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung geltend zu machen. Diese Prüfung führen wir garantiert unverbindlich und kostenfrei für Sie durch. Das Urteil des Landgerichts Köln stärkt Ihre Position als Verbraucher und zeigt, dass einseitige Kürzungen des Rentenfaktors unzulässig sind.

Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Ihre finanzielle Sicherheit im Alter gewahrt bleibt und Sie die Rente erhalten, die Ihnen zusteht. Wenden Sie sich an unsere Kanzlei, um Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Ihrer Rentenversicherung zu erhalten.

Foto(s): @sgr

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