kununu muss Nutzerdaten herausgeben

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Bewertungsplattformen wie kununu.com ermöglichen es, Unternehmen zu bewerten und sich über sie zu informieren. Die Anonymität der Bewertungen kann jedoch dazu führen, dass Rezensenten beleidigende oder falsche Kommentare abgeben. Unternehmen können dadurch wirtschaftliche Schäden erleiden, wenn Bewerber sich aufgrund negativer Bewertungen gegen eine Bewerbung entscheiden. Die Plattformen schützen zwar die Identität der Rezensenten, aber Unternehmen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft über Bestandsdaten, also Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse usw., um gegen falsche Bewertungen vorgehen zu können.

In einem vom LG Bückeburg entschiedenen Fall (Az. 1 O 106/22, 17.03.2023) ging es um so eine negative Bewertung auf kununu. Der Rezensent hatte sich schon in der Überschrift darüber beschwert, dass 5-Sterne-Bewertungen nur noch eine Lachnummer seien. In der Rubrik "Vorgesetztenverhalten" beschrieb er die Führungskräfte als "absolut menschenverachtend und sadistisch". Das betroffene Unternehmen möchte nun die Nutzerdaten des Bewerters haben.

Die Nutzerdaten darf kununu aber nicht ohne Weiteres herausgeben. Erst muss ein Landgericht die Auskunft gestatten. Das ist in § 21 Abs. 2, 3 TTDSG geregelt, dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz. Voraussetzung für die Gestattung sind Inhalte, die unter anderem nach § 1 Abs. 3 NetzDG rechtswidrig sind. Hierzu zählen beleidigende Inhalte nach § 185 StGB.

Das allein langt aber noch nicht. Erforderlich ist auch, dass der Verletzte die Auskunft benötigt, um zivilrechtliche Ansprüche gegen den Poster durchzusetzen.

Das LG Bückeburg sah in den Äußerungen des Posters Beleidigungen nach § 185 StGB, die unter § 1 Abs. 3 NetzDG fallen. Nach einer Abwägung der Interessen erkannte das Gericht den auf § 21 Abs. 2 TTDSG gestützten Auskunftsanspruch an.

Um mögliche Ansprüche gegen den anonymen Rezensenten durchzusetzen, musste kununu Auskunft über die bei der Plattform gespeicherten Bestandsdaten erteilen. Bestandsdaten umfassen den Namen, die Adresse, die E-Mail-Adresse, die Rufnummer, das Geburtsdatum oder Alter sowie die User-IDs des Nutzers.

Falsche oder beleidigende Äußerungen auf kununu oder anderen Plattformen müssen Sie nicht hinnehmen:

  • Falsche oder beleidigende Bewertungen auf kununu können gelöscht werden
  • der Rezensent kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Bei der Durchsetzung dieser Ansprüche sind wir Ihnen gern behilflich. Wenn Sie eine oder mehrere negative Bewertung erhalten haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Dr. Wachs Rechtsanwälte. RA Dr. Wachs hat schon eine Vielzahl von kununu-Bewertungen bearbeitet und kennt die Tricks und Kniffe, wie eine Löschung am effektivsten gelingt.

Foto(s): Adobe Stock

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