Kurz und knapp: Ihre Rechte bei Hitze am Arbeitsplatz

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In den nächsten Wochen wird das Thermometer oftmals Temperaturen über 30 Grad anzeigen. Aber was bedeutet das eigentlich für Arbeitnehmer? Haben sie einen Anspruch auf „Hitzefrei“? Und inwiefern hat der Arbeitgeber sonst für ein aushaltbares Arbeitsklima zu sorgen? 

Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Hitzefrei?

Im Gesetz gibt es keinen Anspruch auf Hitzefrei. Es bestehen allerdings Vorschriften, die Arbeitnehmer schützen, wenn die Raumtemperatur bestimmte Grenzwerte erreicht. Ab 26 Grad soll der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen gegen die Hitze treffen, ab 30 Grad ist er dazu verpflichtet. 

In jedem Fall können Sie aber ihren Arbeitgeber auf die Hitze ansprechen. Oftmals lässt sich ein Kompromiss finden, um die Arbeit so angenehm wie möglich zu gestalten. Beispielsweise könnten Sie leichte Kleidung tragen, vermehrt Pausen einlegen oder eine eigene Klimaanlage fürs Büro anschaffen.

Beachten Sie aber, dass der Arbeitgeber die Stromkosten zahlt, sodass insbesondere vor der Anschaffung einer Klimaanlage um Erlaubnis gebeten werden sollte. Auch einen eventuell geltenden Dresscode sollten Sie nicht eigenmächtig ignorieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie verpflichtet sind, Schutzkleidung (z. B. Helme, Sicherheitswesten etc.) zu tragen. Diese Kleidung hat auch bei hohen Temperaturen ihre Daseinsberechtigung und dient vor allem Ihrem Schutz. 

Inwiefern muss der Arbeitgeber für ein aushaltbares Arbeitsklima sorgen?

§ 618 Abs. 1 BGB regelt, dass der Arbeitgeber eine sog. Fürsorgepflicht für seine Arbeitnehmer hat. Er ist also verpflichtet, Gefahren für Leib und Leben der Angestellten abzuwenden. 

Besteht die Gefahr von Kreislaufproblemen, Hitzeschlägen o.Ä. kann der Arbeitgeber daher z. B. verpflichtet sein, für Klimatisierung in den Arbeitsräumen zu sorgen. Dies gilt vor allem, wenn er besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer, etwa Schwangere oder Senioren, beschäftigt.

Gerade körperlich arbeitende Arbeitnehmer sind schutzbedürftig. Hier kann die regelmäßige Anordnung von Trink- und Schattenpausen angemessen sein. Des Weiteren kann es helfen, bestehende Kleidungsvorschriften zu lockern (sofern es sich nicht um Schutzkleidung handelt, s.o.) oder Jalousien anzubringen, um die Sonne auszusperren. 

Arbeitgeber verlangt veränderte Arbeitszeiten während der Sommermonate: Zulässig?

Möchte ihr Arbeitgeber die Mittagshitze umgehen, indem er Sie nur noch morgens oder abends arbeiten lässt, ist ein solches Vorgehen nur mit Genehmigung des Betriebsrates möglich, sofern dieser gebildet ist. In einigen Betrieben werden für den Umgang mit hohen Temperaturen genaue Vorgaben in Betriebsvereinbarungen gemacht. 


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