Kurzarbeit – kann der Arbeitnehmer Gehaltsdifferenzen einklagen?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Fehler bei der Einführung oder Durchführung von Kurzarbeit: Was bedeutet das für den Arbeitnehmer? Hat er deswegen Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber, etwa auf Nachzahlung der Gehaltsdifferenz?

Viel wurde berichtet über die Folgen der Kurzarbeit für Arbeitgeber, nämlich dass sich einige wegen fehlerhafter Anträge strafbar gemacht haben und in Zukunft Ärger von den Behörden bekommen könnten. Nur: Auch der Arbeitnehmer hat wegen fehlerhafter Kurzarbeit regelmäßig Ansprüche gegen den Arbeitgeber!

Und zwar: Bewilligt die Bundesagentur für Arbeit dem Arbeitgeber die Kurzarbeit auf der Basis falscher Angaben, hat der Arbeitnehmer deshalb einen finanziellen Schaden: Er bekommt wegen der Kurzarbeit weniger Geld. Diesen Schaden kann der Arbeitnehmer regelmäßig von seinem Arbeitgeber einfordern und vor dem Arbeitsgericht einklagen.

Regelmäßig kommt das für Arbeitnehmer in Frage, in deren Betrieb trotz Kurzarbeit Überstunden gemacht werden oder wo manche in Kurzarbeit geschickt werden, während andere im Unternehmen voll arbeiten, und falls aus anderen Gründen die Voraussetzungen für die Kurzarbeit nicht vorliegen.

Wegen etwaiger Ausschlussfristen sollte der Arbeitnehmer mit der Geltendmachung seines Gehaltsanspruchs nicht zu lange warten. Unter Umständen verfallen solche Ansprüche nach drei oder vier Monaten.

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