Landgericht Berlin: Telefongesellschaft widerruft Negativeintrag nach Intervention von ilex

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Ein unberechtigter Negativeintrag kann durchaus existentielle Auswirkungen haben, wenn er nicht rechtzeitig gelöscht wird. Diese Erfahrung machte eine Familie, die einen Umzug in eine größere Wohnung plante. Nachdem die alte Wohnung bereits gekündigt und die neue Wohnung bereits besichtigt worden war, sollte der neue Mietvertragsabschluss nach Angaben des Vermieters nur noch eine Formsache sein. Doch plötzlich machte der neue Vermieter einen Rückzieher. Hinderungsgrund für den Vertragsabschluss war nach Angaben des Vermieters urplötzlich ein Eintrag über eine mehrere Jahre alte und angeblich unbeglichene Forderung eines Mobilfunkanbieters in Höhe von 173 € im Datenbestand der Schufa Holding AG. Ilex Rechtsanwälte & Steuerberater konnte vor der 23. Zivilkammer des Landgerichtes Berlin im Eilverfahren innerhalb kürzester Zeit erreichen, dass die Forderung von der eintragenden Stelle widerrufen werden musste (Beschl. v. 16.11.2009 - 23 O 526/09).

Auswirkungen von Schufa-Einträgen in der Praxis

Im vorliegenden Fall konnte der Familie in kürzester Zeit geholfen werden. Da die alte Wohnung bereits gekündigt worden war und der neue Vermieter den bereits mündlich zugesagten Abschluss des neuen Mietvertrages von der Löschung des Schufa-Eintrages abhängig machte, drohte den Betroffenen sogar Wohnungslosigkeit. Besonders ärgerlich war, dass die Betroffenen überhaupt erstmals von der Existenz des unberechtigten Schufa-Eintrages erfuhren, als der neue Vermieter sie darauf aufmerksam machte. In solchen Konstellationen hilft ein Prozess in der Hauptsache regelmäßig nicht weiter, da es Monate dauern kann, bis das Gericht auch nur eine mündliche Verhandlung anberaumt. In diesem Fall kann nur ein einstweiliges Verfügungsverfahren (auch Eilverfahren genannt) weiterhelfen, da es in vergleichsweise kurzer Zeit entschieden wird. Allerdings hat ein solches Eilverfahren auch seine Tücken. In bestimmten Konstellationen kann kein Eilverfahren mehr geführt werden, selbst wenn der Fall noch so dringend ist.

Unser Büro vertritt bereits seit Jahren Betroffene, die einen Schaden durch unberechtigte Einträge im Datenbestand von Auskunfteien erlitten haben. Die Kosten werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Zur genaueren Klärung holen wir eine Deckungsanfrage für Sie ein.

Rechtsanwalt Markus Timm


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