Pensionszusagen und betriebliche Altersvorsorge outsourcen: Warum und wann geht das?

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In der Vergangenheit, als die Zinsen noch hoch waren, haben Kapitalgesellschaften häufig Zusagen zur betrieblichen Altersvordorge abgeschlossen oder Betriebsrenten zugesagt. Heute, nachdem seit Jahren die Zinsen niedrig sind, besteht die Problematik oft darin, dass das Unternehmen mit diesen Pensionszusagen nur schwer verkäuflich ist. Dadurch wird der Einstieg von Neu-Investoren, Gesellschaftern und Gesellschafterinnen oder der Betriebsübergang zur nächsten Generation schwierig. Eine Altersvorsorge mit geringen Abhängigkeiten ist das Thema unserer Zeit in einer alternden Gesellschaft.

Worin besteht das Problem?

Finanziert eine GmbH oder eine AG beispielsweise einem Gesellschafter-Geschäftsführer Pensionsleistungen, werden diese Zahlungen vom Fiskus als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit behandelt. Bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen können sich solche Vereinbarungen als nachteilig erweisen. Erteilt nämlich die Kapitalgesellschaft etwa ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage, so muss die Gesellschaft diese Pensionsverpflichtung handels- und steuerrechtlich bilanzieren. Hierzu wird eine Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtungen gebildet und ratierlich bis zum Erreichen des Pensionszusagevolumens passiviert. Dies führt dann einerseits zu einer geringeren Gewinnbesteuerung der Kapitalgesellschaft. Liegt jedoch eine steuerliche Unterbewertung und/oder eine unzureichende Rückdeckung vor, bei der zu wenig Pensionsvermögen den Pensionsverpflichtungen gegenübersteht, was durch die Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre noch beschleunigt wurde, so kann andererseits ein Ausschüttungsverbot greifen. Die Kapitalgesellschaft darf dann einen Gewinn nicht ausschütten.

Was konkret sind die Hemmnisse?

Ist beispielsweise ein Verkauf von Anteilen an einer GmbH im Rahmen eines Sharedeals geplant, kann sich eine passivierte Pensionsverpflichtung in den Büchern der Kapitalgesellschaft negativ auf den Kaufpreis auswirken. Zudem sind Investoren oder Venture-Kapitalgeber regelmäßig nicht daran interessiert, eine Kapitalgesellschaft mit bestehender Pensionsverpflichtung zugunsten eines ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers zu übernehmen. Zumindest würde eine solche Übernahme den originär möglichen Kaufpreis reduzieren.

In dieser Gemengen-Lage würde selbst die Auflösung der Pensionsverpflichtung in Form eines Verzichts des Anspruchsinhabers oder durch Zahlung einer Ausgleichsabfindung zwar die Hemmgründe für den Verkauf beseitigen und den Investor oder Venture-Kapitalgeber zufriedenstellen. Diese Lösung kann allerdings steuerrechtlich negative Folgen mit sich bringen. Der Gesellschafter-Geschäftsführer hätte jetzt Arbeitslohn durch einen (fiktiven) Zufluss erlangt. Zudem wäre dem Gedanken einer ursprünglich beabsichtigten und vermutlich weiterhin bestehenden Altersabsicherung nicht gedient. Vor diesem Hintergrund erscheint eine möglichst steuerneutrale und risikoarme Pensionsauslagerung die deutlich bessere Option.

Über welche Lösungen sollte der Inhaber der Kapitalgesellschaft nachdenken?

Ein Ausweg bildet beispielsweise eine Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger. Die früheren steuerrechtlichen Unsicherheiten bei der Auslagerung der Wirtschaftsgüter einer Kapitalgesellschaft (hier der Pensionsverpflichtungen) durch einen Assetdeal (auf eine sogenannte Pensionärs GmbH) sind nunmehr durch die beiden Urteile des Bundesfinanzhofes vom 18.08.2016 (Az. VI R 18/13, VI R 46/13) reduziert worden, so dass hier tatsächlich grundsätzlich neue Wege hinsichtlich einer möglichst steuerneutralen Verlagerung von Pensionsverpflichtungen als Option eröffnet worden sind, wenn man bestimmte Parameter beachtet, die man auch als fremdvergleichstaugliche Übertragung bezeichnet. Zudem sollte ein Risikozuschlag eingerechnet werden, um eine verdeckte Gewinnausschüttung im Rahmen eines sogenannten Dreiecksfalls auszuschließen. Die Details sollte im Einzelfall der Steuerberater der Kapitalgesellschaft mit klären, der hier nahezu zwingend ins Boot zu holen wäre.

Wer bietet mir eine Pensions GmbH, auf die ich outsourcen kann?

Es gibt unterschiedliche Anbieter auf dem Markt, die solche Pensionsgesellschaften anbieten. In Rahmen des ilex Formates "Akademische Mittagspause" habe ich mich dazu mit Eberhard Stellbrink unterhalten, der mir das genauer erklärt hat, wie eine Kapitalgesellschaft ihre Pensionsverpflichtungen beispielsweise gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer auslagern kann.

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