Landgericht (LG) Berlin verurteilt CeTe Consult Treuhand GmbH auch zur Zahlung von Schadensersatz

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Mit Urteil vom 30.07.2014 hat das Landgericht Berlin die CeTe Consult Treuhand GmbH zur Zahlung von Schadensersatz i.H.v. 5.865,00 Euro zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.10.2013 verurteilt, Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte aus dem Beteiligungsvertrag an der ACM Renditefonds I GmbH & Co. KG. Zudem wurde die Beklagte CeTe Consult Treuhand GmbH dazu verurteilt, die Klägerin von zukünftigen Forderungen Dritter im Zusammenhang mit der Beteiligung an der ACM Renditefonds I GmbH & Co. KG freizustellen. Weiterhin muss die Beklagte die Kosten der außergerichtlichen Vertretung i.H.v. 578,04 Euro zzgl. Zinsen i. H. v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszins zahlen.

Die CeTe Consult Treuhand GmbH aus Berlin (Neukölln) war als Treuhandkommanditistin und Gründungskommanditistin der ACM Renditefonds I GmbH & Co. KG tätig. Aufgrund ihrer Stellung als Gründungs- und Treuhandkommanditistin haftet die CeTe nun für eine Falschberatung.

Zum Hintergrund der Entscheidung:

Die Klägerin, die durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB vertreten wurde, zeichnete eine Beteiligung an der ACM Renditefonds I GmbH & Co. KG. Die Beratung war seinerzeit durch die mittlerweile insolvente Allround Capital Management GmbH & Co. KG erfolgt. Konkret wurde die Beratung durch Dagmar T. durchgeführt, die immer noch in Teltow und Berlin als Beraterin tätig ist. Vor der Beratung wurde der Klägerin auch der Prospekt der Fondsgesellschaft übergeben. Im Laufe des Prozesses wurde die Beraterin Dagmar T. als Zeugin für das Beratungsgespräch vernommen. Nach der mündlichen Verhandlung urteilte das Gericht dahingehend, dass eine Falschberatung vorlag. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann mit dem Rechtsmittel der Berufung angegriffen werden.

Zur Begründung der Entscheidung:

Das Gericht entschied, dass ein Beratungsfehler durch die Beraterin T. vorlag, den sich die Beklagte CeTe Consult Treuhand GmbH als Gründungs- und Treuhandkommanditistin zurechnen lassen muss. Das Gericht verwies hierbei auf die bereits bekannte und vielfach zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Az. II ZR 69/12.

Das Gericht sah eine Falschberatung durch die Zeugin T. als erwiesen an. Diese hatte in der mündlichen Verhandlung Fragen dahingehend beantwortet, dass es sich aus ihrer damaligen Sicht um eine sichere Anlage gehandelt hätte. Sie habe die Fondsbeteiligung als eine solche angesehen, weil der Fonds in Sachwertanlagen investieren würde, konkret in Immobilienbestände. Mit diesen Informationen sei die Beraterin seinerzeit durch die ACM für das neue Anlageprodukt geschult worden.

Das Gericht stellte fest, dass diese Annahme und die auf der Annahme beruhende Beratung angesichts des Fondskonzepts in § 2 des Gesellschaftsvertrages auf Seite 19 des Prospektes fehlerhaft war, da die ACM Renditefonds I GmbH & Co. KG in geschlossene Immobilienfonds auf dem Zweitmarkt investieren wollte und nicht selbst in einen eigenen Immobilienbestand. Die Anlageberatung sei daher evident falsch gewesen. Mit der Angabe einer Sachwertanlage hätte die Beraterin zudem eine Sicherheit der Anlage in Aussicht gestellt, die zwar dem Anlageziel der Klägerin entsprach, nicht aber dem Anlagekonzept des Fonds, so das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung.

Nach Begründung des Hauptantrages folgte das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung auch den weiteren Klageanträgen, die Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann in der Hauptverhandlung für die Klägerin gestellt hatte. Der vor Gericht erfolgreiche Rechtsanwalt Dr. Tintemann kommentiert die Entscheidung wie folgt:

„In der mündlichen Hauptverhandlung konnte durch die Vernehmung der Beraterin als Zeugin klar herausgearbeitet werden, dass diese das Fondskonzept weder richtig verstanden hatte, noch dieses der Klägerin richtig erklärte. Die Falschberatung hat sich die Beklagte daher durch Benennung der Zeugin quasi selbst bewiesen. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Beklagte noch in die Berufung gehen wird. Das Landgericht Berlin hat erneut bestätigt, dass Treuhandkommanditisten für Beratungsfehler haften. Dies wird auch vom Berliner Kammergericht in der nächsthöheren Instanz oftmals so gesehen.“

Anleger, die Gelder bei der ACM Renditefonds I GmbH & Co. KG oder auch der SLR Beteiligungsfonds I GmbH & Co. KG angelegt haben und sich falsch beraten fühlen, sollten sich an einen Rechtsanwalt wenden, der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist. Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB hat bereits Urteile gegen die CeTe Consult Treuhand GmbH als Treuhandkommanditistin beider Anlagegesellschaften erstritten.

V.i.S.d.P.:

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht



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