Lebens-/Rentenversicherung - Anspruch auf Rückzahlung von Prämien

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In einem hochaktuellen und brisanten Urteil des BGH, datierend vom 07.05.2014 (Az.: IV ZR 76/11), wurde Kunden von Lebensversicherungen ein Rückzahlungsanspruch für ihre gezahlten Prämien zuerkannt. Dies für den Fall, dass sie über ihr Widerrufsrecht/Recht zum Rücktritt nicht richtig belehrt wurden. Die Allianz nannte hierzu jüngst eine Anzahl von 100 Millionen betroffener Policen (!).

Bemerkenswert ist hier zudem, dass auch bereits gekündigte Verträge von dieser verbraucherschutzfreundlichen Regelung betroffen sind.

Das Widerrufsrecht besteht danach auch länger als ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie, d.h. grundsätzlich ohne zeitliches Limit. Dies war bis dato gerade nicht der Fall. Es handelt sich dabei um einen Anspruch des Versicherungsnehmers gegen die Versicherungsgesellschaft aus ungerechtfertigter Bereicherung.

Die Auswirkungen auf die Versicherungswirtschaft sind immens – zum Vorteil der widerrufsbereiten Versicherungsnehmer, die diese Regelung sicher auch zum Anlass nehmen werden, ehedem überteuerte Versicherungspolicen nachträglich zu stornieren. Welches Motiv – ungünstige Konditionen oder Überrumpelungseffekt durch unrichtige/fehlende Widerrufsbelehrung – den Kunden nunmehr zum Widerruf motivieren, ist gleichgültig.

Betroffen sind v.a. Versicherungskunden, die im Zeitraum zwischen 1995 – 2007 Verträge mit den Versicherungsgesellschaften eingegangen sind. Zahlreiche Versicherer haben bereits stille Reserven hierfür gebildet.

Die zur Rückzahlung fälligen Beiträge sind zudem zu verzinsen. Für viele Versicherungskunden wird dies ein weiteres Motiv zur Geltendmachung, möglicherweise mit anwaltlicher Unterstützung, sein.


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