Lebens- und Rentenversicherungen: Verschenken Sie kein Geld!

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Lebens- oder Rentenversicherungen galten lange Zeit als Verkaufsschlager für die Altersvorsorge. Sicher sind sie zwar heute noch. Mit guten Zinsen ist aber wegen der aktuellen Wirtschaftslage nicht mehr zu rechnen. Der Garantiezins befindet sich im Sinkflug: während er 1994 noch 4 Prozent betrug, lag er in 2019 lediglich noch bei 0,9 Prozent. Daher kann es sich rechnen, sofortige Ausstiegsmöglichkeiten prüfen zu lassen. In vielen Fällen bringt das spürbar mehr Geld als eine Kündigung oder der reguläre Vertragsablauf.

LG Landau: Versicherung muss fast 138.000 Euro zurückzahlen

Das Landgericht Landau (Pfalz) hat am 17. November 2020 entschieden, dass die Klägerin aufgrund ihres Widerspruchs von der Versicherung nicht nur die eingezahlten Beträge, sondern darüber hinaus auch die tatsächlichen Nutzungen zurückfordern kann. Die Klägerin hatte in 1995 eine Rentenversicherung im Policenmodell abgeschlossen. Gegenüber der Versicherung hatte sie im August 2019 den Widerspruch erklärt. Zwar stand in den Unterlagen, dass der Widerspruch innerhalb von 14 Tagen mit Überlassung der Versicherungsunterlagen zu erklären gewesen wäre. Diese Frist hatte aber nicht zu laufen begonnen, weil in den Unterlagen nicht hinreichend über den Fristbeginn belehrt worden war. Wegen dieser Belehrungsfehler war der Versicherungsvertrag rückabzuwickeln. Abgerechnet wurde dabei so: Die Klägerin kann von der Versicherung Rückzahlung ihrer vom 01. Dezember 1995 bis zum 12. August 2019 gezahlten Versicherungsprämien in Höhe von 92.313,60 Euro verlangen. Die Versicherung muss ihr zusätzlich den Zinsvorteil in Höhe von 49.098,70 Euro erstatten. Lediglich den genossenen Versicherungsschutz in Höhe von 3.692,31 Euro muss sie sich auf die Zahlung anrechnen lassen. Im Ergebnis kann die Klägerin von ihrer Versicherung Zahlung von 137.719,99 Euro beanspruchen.

Der Widerrufsjoker

Der Widerrufsjoker erlaubt auch jetzt noch die Ausübung des Widerspruchs- oder Widerrufsrechts mit der Folge, dass der Versicherungsvertrag rückabzuwickeln ist. Ein Widerruf ist zwar befristet. Die Frist beginnt jedoch nicht zu laufen, wenn die Widerrufs- oder Widerspruchsbelehrung fehlerhaft war. So hat die Verbraucherzentrale Hamburg festgestellt, dass rund 60 Prozent der Widerrufsbelehrungen aus dem Zeitraum zwischen 1994 und 2007 fehlerhaft sind! Fehler können sich schon aus der optischen Gestaltung ergeben. Manchmal reicht auch ein falsches Wort. Und sogar ein Unternehmer kann sich auf dieses Recht berufen. Die Rückabwicklung führt dazu, dass der Versicherte den größten Teil der gezahlten Beiträge mit Zinsen zurückbekommt. Abgezogen wird ein Beitrag für den Todesfallschutz oder möglicherweise eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Ein Widerruf ist dabei häufig deutlich attraktiver als eine Kündigung.

Welche Versicherungen betroffen sind

Der BGH in einer Reihe von Urteilen entschieden, dass Kunden von Versicherungen ihre Verträge auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen können, wenn sie bei Abschluss des Vertrages gar nicht oder fehlerhaft über ihr Widerspruchs- oder Widerrufsrecht informiert wurden. Betroffen sind Renten- und Lebensversicherungen, die zwischen 1991 und 2007 geschlossen wurden. Aber auch Versicherungen, die nach 2007 abgeschlossen worden sind, können wegen falscher Widerrufsbelehrungen angreifbar sein. Betroffen sind auch Riester- und Rürup-Verträge (Basisrente) sowie Sofort-Renten mit Zahlung eines Einmalbetrages. Ob auch andere Verträge wie Berufsunfähigkeitsversicherungen und Risikolebensversicherungen in Betracht kommen, ist eine Frage des Einzelfalles. Wichtig: selbst dann, wenn die Versicherung bereits gekündigt wurde, ist ein Widerruf noch möglich.

JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen für Sie Ihren Vertrag

Verbraucher können auch jetzt noch ihre Lebensversicherungen durch Widerspruch oder Widerruf vorzeitig beenden. Das gilt selbst dann, wenn Sie bereits gekündigt haben.

Sofern Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten werden wollen, lassen Sie sich von der Fachanwaltskanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte über Ihre Rechte aufklären und lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Sie finden.

Um Fehler zu vermeiden, helfen wir Ihnen bei Ihrem Widerspruch und übernehmen die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.

Wünschen Sie weitere Auskünfte, kontaktieren Sie uns hierzu einfach.




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