Lebensgefahr: Hund im heißen Auto

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Zurücklassen eines Hundes im überhitzten Auto

AG München, Urteil vom 29.11.2017 – 1115 OWi 236 Js 193231/17

Der Sommer naht und die Temperaturen steigen. Auch wenn man nur kurz etwas erledigen will, sollte man allerdings stets beachten, dass sich das Auto in der Sonne stark und schnell aufheizt. Lässt man seinen Hund im Auto, hat man daher jedenfalls dafür Sorge zu tragen, dass die Fenster ausreichend zur Belüftung geöffnet sind und dem Hund Wasser zur Verfügung steht, anderenfalls kann es schnell teuer werden, wie das Urteil des AG München zeigt.

Sachverhalt:

Die Betroffene parkte ihr Auto mindestens eine halbe Stunde lang an einer Straße und ließ dort ihren Rottweiler-Doggen-Mischling zurück, obwohl eine Außentemperatur von 25 Grad Celsius herrschte und das Auto der prallen Sonne ausgesetzt war. Lediglich die Scheibe der hinteren Beifahrertür war etwa 5 cm weit geöffnet. Wasser stand dem Hund nicht zur Verfügung. Beim Auffinden des Hundes hatte dieser bereits blutunterlaufene Augen, Schaum vor dem Maul und hyperventilierte. Durch das starke Hecheln war er bereits ausgetrocknet und befand sich in einem schlechten, lebensbedrohlichen Zustand.

Die Halterin behauptete, sie habe den Hund maximal zwanzig Minuten im Auto gelassen und ihm eine Schale mit Wasser zur Verfügung gestellt. Diese Behauptungen konnten jedoch durch Zeugenaussagen widerlegt werden. Vielmehr erschien die Halterin erst mehrere Stunden nachdem der Hund von der Polizei aus dem Auto befreit wurde auf dem Polizeirevier, um sich dort nach dem Hund zu erkundigen.

Entscheidung:

Die Hundehalterin hat sich durch ihr Verhalten schuldig gemacht fahrlässig einem Hund erhebliche Leiden zugefügt zu haben gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 18 Abs.1 Nr.1, Abs. 4 TierSchG. Ihr wurde eine Geldbuße von 200,00 € auferlegt, wobei bezüglich der Höhe zu berücksichtigen war, dass sie nicht vorbestraft war und eine Wiederholung deswegen nicht zu befürchten war, weil sie den Besitz an dem Hund aufgegeben hatte und ihn im Tierheim ließ.

Durch die starke Erhitzung im Fahrzeug wurden dem Hund ohne vernünftigen Grund erhebliche Leiden zugefügt. Laut dem Gutachten des Amtstierarztes habe sich der Hund bereits in einem lebensgefährlichen Zustand befunden. Durch die fehlende Möglichkeit Flüssigkeit aufzunehmen, sei eine Dehydration des Körpers die Folge. Dadurch können Körperfunktionen erheblich beeinträchtigt werden. Die Halterin hätte die Gefahr durchaus erkennen können und auch müssen. Sie hätte ohne Weiteres durch Öffnen der Fenster und Bereitstellen einer Wasserschale das Leid des Hundes verhindern können.


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