Lentze Stopper Rechtsanwälte: Abmahnung für den FC Bayern München
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Weil unser Mandant im Internet Tickets zu Fußballspielen des FC Bayern München weiterverkauft haben soll, wurde er kürzlich von der Rechtsanwaltskanzlei Lentze Stopper abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
In den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des FC Bayern München ist in Ziffer 8.2 geregelt, dass die Weitergabe von Fußballtickets nur unter bestimmten engen Voraussetzungen zulässig ist.
Die Weitergabe über Plattformen wie eBay Kleinanzeigen, eBay, viagogo, seatwave etc. ist ausdrücklich verboten. Weil unser Mandant jedoch über solche Plattformen Fußballtickets zum Kauf angeboten haben soll, wurde er nun abgemahnt.
Die Rechtsanwälte Lentze Stopper fordern zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung einer Kostenpauschale für die Abmahnung in Höhe von 250,00 € auf.
Warum ist der Ticket-Weiterverkauf so stark reguliert?
Fußballvereine sind dazu verpflichtet, zu kontrollieren, welche Personen Zutritt zum Stadion haben. Anders könnte z. B. ein Stadionverbot nicht wirksam durchgesetzt werden.
Daher ist für einen Fußballverein die Identität des Käufers auch wichtig. Diese kann bei einem privaten Weiterverkauf jedoch nicht festgestellt werden. Daher schreiben die Bundesligavereine in ihren ATGB, dass der Weiterverkauf z. B. nur auf dem offiziellen Ticket-Zweitmarkt des Vereins gestattet ist. Plattformen wie eBay, eBay Kleinanzeigen, viagogo, etc. sind meist – wie auch hier – explizit untersagt.
Bei Verstoß gegen ATGB droht eine Abmahnung. Gleichwohl sollte von einem spezialisierten Rechtsanwalt nach Erhalt einer Abmahnung genau geprüft werden, ob der abgemahnte Rechtsverstoß tatsächlich vorliegt.
Auch sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung oftmals beigefügt ist, nicht unterzeichnet werden. Diese ist meist zu weit gefasst und kann ein Schuldeingeständnis darstellen.
Verteidigungsoptionen
Es bestehen mehrere Möglichkeiten einer zielgerichteten Verteidigung. Die Art der Verteidigung hängt zunächst davon ab, ob der Verstoß tatsächlich zutrifft. Trifft dieser zu, bestehen aus unserer Erfahrung gute Möglichkeiten, die geltend gemachten Beträge zu reduzieren und die Angelegenheit rechtssicher für Sie zu beenden.
Wir haben bereits eine dreistellige Anzahl von Mandanten gegen Abmahnungen mit dem Vorwurf von Verstößen gegen ATGB vertreten, beraten und verteidigt.
Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten?
Eine Abmahnung sollte immer unbedingt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Wir stehen Ihnen hierzu gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Sie sollten Ihre Abmahnung auch nicht ignorieren.
Sodann könnte die Gegenseite gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Sie sollten jedoch auch nicht die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen, da diese als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.
Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.
Insbesondere haben wir bereits zahlreiche Mandanten vertreten, die eine Abmahnung der vorliegenden Art wegen etwaiger Verstöße gegen ATGB von Fußballbundesligavereinen erhalten haben. Daher können wir in diesem Bereich einschlägige Erfahrung aufweisen. Zudem kennen wir die Gegenseite bereits sehr gut.
Wie wir Ihnen helfen können
Wir stehen Ihnen hierzu gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.
Insbesondere haben wir bereits in zahlreichen Mandaten gegen Fußballbundesligavereine verteidigt, die eine Abmahnung wegen etwaiger Verstöße gegen ATGB ausgesprochen haben. Wir überprüfen Ihre Abmahnung u. a. dahingehend, ob die ATGB überhaupt wirksam in Ihren Kaufvertrag einbezogen wurden – eine Grundvoraussetzung für die Geltung in Ihrem Fall.
Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter telefonisch erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
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