LG Braunschweig: Unberechtigte Löschung eines eBay-Angebots durch Mitbewerber wettbewerbswidrig

  • 1 Minuten Lesezeit

Das LG Braunschweig hat mit Beschluss vom 26.09.2013, Az.: 9 O 2110/13 entschieden, dass ein eBay-Händler sich wettbewerbswidrig verhält, wenn er das Verkaufsangebot eines Mitbewerbers wegen einen angeblichen Markenrechtsverstoßes löschen lässt, während in Wahrheit gar keine Markenrechtsverletzung vorliegt.

Der Antragssteller bot verschiedene Bekleidungsartikel über eBay zum Verkauf an. Allerdings erhielt er kurz nach der Angebotseinstellung eine E-Mail von eBay, in der ihm mittgeteilt wurde, dass sein Verkaufsangebot wegen eines angeblichen Markenrechtsverstoßes gelöscht worden sei. Zudem hieß es in der E-Mail, dass das Mitgliedskonto bei erneuten Verstößen gesperrt werde. Hintergrund der Benachrichtigung war, dass ein Mitbewerber des Verkäufers unter Zuhilfenahme des Programms „VeRI“ (Verifiziertes Rechteinhaber-Programm) einen angeblichen Markenverstoß des Verkäufers bei eBay gemeldet hatte. Ebay löschte daraufhin das Verkaufsangebot.

Hiergegen ging der Antragssteller im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes vor und erwirkte vor dem LG Braunschweig eine einstweilige Verfügung gegen den Markenrechtsinhaber. Dem Mitbewerber wurde es untersagt, weitere Verkaufsangebote des Antragstellers mit demselben Kaufgegenstand über eBay löschen zu lassen. Die unberechtigte Löschung stelle eine gezielte Behinderung eines Mitbewerbers dar und sei als wettbewerbswidrig einzustufen, vgl. § 4 Nr. 10 UWG.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Lederer

Beiträge zum Thema