LG Dortmund zum Thema ”Online-Casinos illegal in Deutschland”: Spieler bekommt 113.000 Euro zugesprochen

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Wieder hat es ein verbraucherfreundliches Urteil zum Thema ”Online-Casinos illegal in Deutschland” gegeben. Das LG Dortmund hat den Anbieter Interwetten Gaming Ltd. zur Rückzahlung von 113.246,25 Euro zuzüglich Zinsen an einen Spieler verurteilt. Grund dafür ist, dass der Anbieter von Online-Casinospielen und -Sportwetten im streitgegenständlichen Zeitraum über keine für Deutschland gültige Lizenz verfügte. Das Verfahren führte die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing (Az.: 6 O 137/23). 


Die Interwetten Gaming Ltd. betreibt von ihrem Firmensitz in Malta eine Internetseite für Online-Glücksspiel. Hier hat der Anbieter im Zeitraum von September 2015 bis Dezember 2018 neben Sportwetten auch Online-Casinospiele angeboten.  Bei der Anmeldung auf der Webseite über die deutschsprachige Internetseite der Beklagten „www.interwetten.de“ akzeptierte der Spieler die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, die in deutscher Sprache bereitgehalten wurde. Das Spielangebot war für den Kläger von seinem Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen aus abrufbar. 


Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag vom 15.12.2011 (GIüStV 2011), der zum streitgegenständlichen Zeitraum galt, war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland weitgehend illegal. Die Beklagte hat gegen dieses Verbot verstoßen, indem sie ihr Online-Angebot auch Spielteilnehmern aus NRW, also ebenfalls dem Kläger, zugänglich gemacht und dessen Spieleinsätze entgegengenommen hat. Der Verstoß gegen § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 führt zur Nichtigkeit der Spielverträge gemäß § 134 BGB. Das bedeutet:, der Anbieter muss die Spielverluste des Spielers zurückzahlen. 


Der Glücksspielstaatsvertrag hat als eindeutiges Ziel, das Entstehen von Glücksspielsucht zu verhindern. Durch ein begrenztes Angebot soll der natürliche Spieltrieb in geordnete und überwachte Bahnen gelenkt werden. Außerdem soll unerlaubtem Glücksspiel in Schwarzmärkten entgegengewirkt werden, außerdem soll der Jugend- und Spielerschutz sowie der Schutz vor betrügerischen Machenschaften gewährleistet werden. 


Jahrelang haben Anbieter von Online-Casinospielen und -Sportwetten den in Deutschland gültigen GlüStV einfach ausgehebelt. Mittlerweile gibt es aber ein verbraucherfreundliches Urteil nach dem anderen zu diesem Thema. Es ist möglich, Spielverluste aus den vergangenen 10 Jahren zurückzufordern. Betroffen hiervon sind auch bekannte Spielanbieter wie Tipico, Bwin, Pokerstars oder andere.


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Foto(s): Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing


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