LG Hannover: Barmenia haftet für Falschberatung

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Das Landgericht Hannover hat am 16. September 2019 einem Anleger Schadensersatz in Höhe von fast 15.500,00 € nebst Zinsen gegen die Barmenia Lebensversicherung a.G. zugesprochen, weil ihm statt der gewünschten kurzfristigen, flexiblen und sicheren Geldanlage fehlerhaft eine fondsgebundene Rentenversicherung verkauft worden ist. Das Urteil ist rechtskräftig.

Schlecht beraten

JACKWERTH Rechtsanwälte haben einen Anleger vertreten, der zur Finanzierung des Übergangs zwischen Beendigung seiner Profi-Fußballkarriere und dem Beginn einer anderen Tätigkeit Ende 2012/Anfang 2013 eine kurzfristige, flexible und sichere Geldanlage suchte. Der Mitarbeiter der Barmenia vermittelt ihm daraufhin zwei fondsgebundene Rentenversicherungen. Diese Geldanlage ist jedoch mit jahrzehntelangen Beitragsverpflichtungen und Verlustrisiken verbunden. Als der Anleger die Verträge 2017 kündigte und den Widerruf erklärte, erhielt er Rückkaufswerte ausgezahlt, die deutlich unterhalb seiner Einzahlungen lagen. Dem Anleger ist daraus ein Schaden von fast 15.500,00 € entstanden.

Fußballer erhält sein Geld zurück

Der Anleger wollte das nicht hinnehmen und zog vor Gericht. Das Landgericht Hannover stellte nach umfassender Beweisaufnahme fest, dass der Mitarbeiter der Barmenia den Anleger vor Abschluss der beiden Verträge fehlerhaft beraten hat. Dem Versicherungsvermittler war nach Überzeugung des Gerichts mindestens bewusst, dass er die kurz-/mittelfristigen Finanzinteressen des Anlegers mit den beiden fondsgebundenen Rentenversicherungen nicht erreichen würde. Hierdurch ist dem ehemaligen Fußballspieler ein Schaden entstanden ist. Diesen Schaden muss die Versicherung dem Anleger ersetzen.

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