LG Mainz erlässt einstweilige Verfügung gegen Tesch Inkasso

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Erfolg für die Kanzlei AdvoAdvice vor dem Landgericht Mainz. Das Gericht erließ ohne Durchführung einer mündlichen Hauptverhandlung eine einstweilige Verfügung gegen die Tesch Inkasso Forderungsmanagement GmbH.

Zum Hintergrund der Entscheidung

Bei der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin meldete sich Ende Oktober 2019 ein alleinerziehender Vater aus dem Großraum Mainz. Der in Trennung von seiner Ehefrau lebende Familienvater hatte eine offene Rechnung der Stromio GmbH nicht rechtzeitig bezahlt. Ihm war daher ein Mahnbescheid zugestellt worden, der ihn nicht erreicht hatte. Die Gründe hierfür waren nicht aufzuklären.

Am 16.07.2019 wurde daher ein Vollstreckungsbescheid zugunsten der Stromio GmbH erlassen. Den Forderungseinzug übernahm die Firma Tesch Inkasso Forderungsmanagement GmbH. Der Vollstreckungsbescheid war durch einen Rechtsanwalt in Leverkusen beantragt worden.

Am 22.07.2019 überwies der betroffene Familienvater den Betrag, der aus dem Vollstreckungsbescheid ersichtlich war, auf das angegebene Konto des Rechtsanwalts. Dennoch erfolgte durch die Tesch Inkasso ein Negativeintrag bei der Schufa Holding AG.

Hiergegen wandte sich der Betroffene mithilfe von Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Gründungspartner und Experte für Datenschutzrecht, mit einem Schreiben vom 30.10.2019. Nachdem dieses zu keinem Erfolg führte, wurde am 07.11.2019 ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Tesch Inkasso Forderungsmanagement GmbH beim Landgericht Mainz gestellt.

Das Gericht entsprach dem Antrag des Antragstellers und gab der Tesch Inkasso im Wege der einstweiligen Verfügung am 08.11.2019 auf, den Negativeintrag gegenüber der Schufa Holding AG zu widerrufen.

Eintrag durch Schufa selbstständig gelöscht

Die Schufa Holding AG teilte am 12.11.2019 gegenüber der Kanzlei AdvoAdvice mit, dass der streitgegenständliche Eintrag aufgrund der Anmerkung der Mandantschaft und nach Rücksprache mit dem Vertragspartner, der Tesch Inkasso Forderungsmanagement GmbH, gelöscht worden sei.

Gegen die einstweilige Verfügung kann die Tesch Inkasso nach der Zustellung Widerspruch bei dem LG Mainz einlegen. Wir werden ggf. über die Angelegenheit weiter berichten.

Unsere Handlungsempfehlung

Der vorliegende Fall zeigt mustergültig, dass es sehr sinnvoll ist, bei Kenntnis von einem Schufa-Negativeintrag sofort zu handeln und sich gegen diesen bei begründetem Anlass unverzüglich und mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr zu setzen. Nur so kann die kurze Frist für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (also einer Eilentscheidung des Gerichts) gewahrt und ein schneller Löschungserfolg herbeigeführt werden.

Dr. Sven Tintemann und sein Team stehen Betroffenen gerne mit anwaltlicher Hilfe und fairem Rechtsrat zur Verfügung. Meist kann schon nach kurzer Erörterung des Sachverhaltes geklärt werden, ob ein außergerichtliches oder auch ein gerichtliches Vorgehen erfolgsversprechend ist. Rufen Sie also bei Rückfragen zu einem Negativeintrag oder einem unklaren Scoring bei Auskunfteien gerne an und lassen Sie sich beraten. Gerne können Sie uns Ihren Vorgang auch per E-Mail schildern und unsere Informationsunterlagen anfordern.

Hilfreiche Tipps zum Datenschutz und zum Schufa-Recht finden Sie unter https://advoadvice.de/themen/schufa-und-datenschutz oder in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog.

Weitere Informationen zum Autor dieses Artikel finden Sie unter https://tintemann.de.


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