LG Neuruppin: 2/3-Vergleich mit Comos Berufsunfähigkeitsversicherung

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Die Cosmos Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft mit einer Angestellten einen 2/3-Vergleich abgeschlossen, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.

Unsere Mandantin, von Beruf Filialleiterin eines Einzelhandelsgeschäfts, erkrankte im Jahr 2015 an einer Depression und war zunächst arbeitsunfähig krankgeschrieben. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Cosmos Lebensversicherung.

Anerkenntnis der Cosmos Lebensversicherung

Diese erkannte auch den Versicherungsfall an und leistete einige Jahre. 2020 leitete die Versicherung aber die Nachprüfung ein und kam hierbei zum Ergebnis, dass keine Berufsunfähigkeit mehr vorlag.

Nachprüfung durch die Cosmos Lebensversicherung

Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war.

Klage gegen die Cosmos Lebensversicherung

Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Neuruppin eingeleitet. Den Anspruch begründete L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft damit, dass die Klägerin zwar unstreitig wieder einen Beruf ausübte, dieser aber hinsichtlich des Einkommens, der erforderlichen Qualifikationen und dem sozialen Ansehen nicht dem des vorherigen entsprach.

Vergleich mit der Cosmos Lebensversicherung

Das Gericht unterbreitete schließlich einen Vergleichsvorschlag, der eine Zahlung in Höhe einer mehr als zweijährigen Leistungsdauer und u.a. die Fortführung des Versicherungsvertrags vorsah. Entgegenkommenderweise erklärte sich die Klägerin, die psychisch gesundet war, bereit, eine etwaige zukünftige Berufsunfähigkeit nicht mehr auf eine psychische Erkrankung zu stützen. Die Klage wurde daher in Bezug auf die Kosten zu knapp zwei Dritteln gewonnen.

„Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Für unsere Mandantin war es vor allem wichtig, schnell eine Einigung zu erzielen, da es absehbar war, dass sie nicht mehr lange berufsunfähig bleiben würde“, freut sich Rechtsanwalt Luber, LL.M., M.A..


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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