LG Nürnberg-Fürth: Neue Rettungschancen für die MLR und MLR 2 Anleger

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Das LG Nürnberg-Fürth hatte zuletzt über zahlreiche Schadensersatzklagen der MLR und MLR 2 Anleger zu entschieden. Nach Ansicht des Gerichts stellen die Prospekte der beiden Fondsgesellschaften die Vertragsbeziehungen zwischen der jeweiligen Fondsgesellschaft und der LMVO GmbH nur unzureichend dar. Der LMVO GmbH, deren alleiniger Geschäftsführer Herr Peter Klein und Alleingesellschafterin Frau Marion Klein ist, wurden durch zwei weitere im Prospekt nicht erwähnte Verträge Aufgaben übertragen, die aus Sicht der Fondskonzeption essenziell waren. Vieles spricht dafür, dass die Fondsgesellschaften bis zur Auflösung faktisch durch die Eheleute Klein geleitet wurden.

Das LG Nürnberg-Fürth verurteilte in zwei durch Witt Rechtsanwälte geführten Gerichtsverfahren Herrn Peter Klein auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Seine Ehefrau, Frau Marion Klein, haftet den Anlegern daneben als Gründungsgesellschafterin der beiden Fondsgesellschaften aus Prospekthaftung im weiteren Sinne.

Die Urteile schöpfen neue Hoffnung sowohl für die Einmalzahler als auch für die Ratenzahler, die inzwischen von den durch die BaFin bestellten Abwickler, Herrn Robert Kramer, auf Zahlung der ausstehenden Einlageraten gerichtlich in Anspruch genommen werden. Hierüber haben wir bereits berichtet. Nach Ansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth schulden die Eheleute Klein nicht nur Ersatz der bereits geleisteten Raten, sondern auch die Freistellung im Hinblick auf die noch ausstehenden Raten.

Witt Rechtsanwälte empfehlen den Anleger der betroffenen Fonds dringend, sich durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt im Hinblick auf etwaige Schadensersatzansprüche beraten zu lassen.

Witt Rechtsanwälte

Heidelberg Berlin München


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