LG Oldenburg – Facebook-Nutzer hat nach Datenleck Anspruch auf 3.000 Euro Schadenersatz

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Schon 2021 wurde bekannt, dass durch ein Datenleck bei Facebook die Daten von Millionen Nutzern erbeutet und im Internet veröffentlicht wurden. Nun haben die ersten Gerichte geschädigten Facebook-Nutzern Schadenersatz zugesprochen. Nach dem LG Zwickau (Az.: 7 O 334/22) hat auch das Landgericht Oldenburg mit Versäumnisurteil vom 18. Oktober 2022 entschieden, dass Facebook einem Nutzer Schadenersatz in einer Höhe von insgesamt 3.000 Euro zahlen muss (Az.: 5 O 1809/22).

„Die Urteile  sind noch nicht rechtskräftig, aber sie zeigen, dass die Gerichte Datenschutzverstöße auch der großen Plattformen nicht mehr durchgehen lassen und betroffene Nutzer Anspruch auf Schadenersatz haben“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Durch das Datenleck bei Facebook waren Unbefugte in den Besitz sensibler personenbezogener Daten gekommen und veröffentlichten die Datensätze in einem Hackerforum im Internet. Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geburtstag und andere persönliche Angaben waren so für unbefugte Dritte leicht abgreifbar. Die betroffen Nutzer können so leicht Opfer von betrügerischen Spam-Mails werden. Allein in Deutschland sollen rund 6 Millionen Nutzer von dem Datenleck betroffen sein. Einer von ihnen klagte mit Erfolg vor dem LG Oldenburg.

Das Gericht verurteilte Facebook bzw. Meta Platforms aufgrund der Datenschutzverstöße zur Zahlung von immateriellen Schadenersatz in Höhe von 2.000 Euro. Gemäß Art. 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben Nutzer zudem ein Auskunftsrecht. Diesen Auskunftsanspruch des Klägers habe Facebook nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend erfüllt, so das LG Oldenburg und sprach dem Kläger daher einen weiteren immateriellen Schadenersatz in Höhe von 1.000 Euro zu. Insgesamt hat der Kläger damit Anspruch auf Schadenersatz in einer Höhe von 3.000 Euro. Darüber hinaus muss Facebook dem Kläger auch alle künftigen materiellen Schäden ersetzen, die durch den unbefugten Zugriff Dritter auf die Daten entstehen können.

Facebook-Nutzern, die seit mindestens Anfang 2019 ein Facebook-Konto haben, bietet die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte eine kostenlose und unverbindliche Überprüfung an, ob sie von dem Datenleck betroffen sind und Anspruch auf Schadenersatz haben. „Möglich ist ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 5.000 Euro“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/




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