Liberty KapitalPartner - Bafin-Warnung! Anwaltsinfo!

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Ganz aktuell warnt die Finanzaufsicht BaFin vor Angeboten der Firma Liberty KapitalPartner. 

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Websites libertykapitalpartner.com und liberty-kapitalpartner.com. 

Ihr Betreiber tritt dort unter der Firmen-Bezeichnung Liberty KapitalPartner auf. 

Nach Erkenntnissen der BaFin bietet der Betreiber über die Websites ohne Erlaubnis Geldanlagen an. Dazu gehört unter anderem die angebliche Vermittlung von Spar- und Festgeldern bei deutschen und europäischen Banken.

Wichtig - ein Impressum ist nicht vorhanden. Unklar bleibt auch, in welcher Rechtsform das Unternehmen firmiert. Weiterhin bleibt offen, wo überhaupt der Geschäftssitz der Firma ist.

Auf der Website libertykapitalpartner.com behauptet der Betreiber zudem, dass er mit der Raisin GmbH und der Raisin Bank AG sowie mit der Sutor Bank GmbH zusammenarbeitet. Die Raisin Bank AG und die Sutor Bank GmbH sind bei der BaFin als Kreditinstitute registriert. Die Raisin GmbH, die Raisin Bank AG sowie die Sutor Bank GmbH arbeiten jedoch nicht mit der Liberty KapitalPartner zusammen. Sie stehen auch in keiner Verbindung zu den beiden Websites. 

Fazit: Es handelt sich dabei also um einen sog. Identitätsmissbrauch.

1. Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen

Soweit Anleger bei Liberty KapitalPartner Anlagen abschließen sollen können, stellt dies nach unserer Ansicht einen Eigenhandel nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) dar, wofür eine Erlaubnis der Bafin notwendig ist, die hier aber eben nicht vorliegt.

Wenn es sich bei dem Angebot der Liberty KapitalPartner um einen Eigenhandel ohne Erlaubnis der BaFin handeln sollte, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG darstellen lassen.

2. Haben Sie negative Erfahrungen mit der Liberty KapitalPartner gemacht und keine Auszahlung erhalten?

Auch kann die Möglichkeit zur Begründung anderer Ansprüche bestehen, vor allem dann, wenn ausgewiesene Guthaben oder auch eingezahltes Eigenkapital nicht ausgezahlt wird.

Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit der Liberty KapitalPartner haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner mit einer kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 

Wir werten Ihre Situation aus und klären Sie in einer darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. 

Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. 

Bei der Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner mbB handelt es sich um eine der bekannten Kanzleien in Deutschland. Unsere Anwälte und Fachanwälte sind spezialisiert auf das Verbraucherrecht, insbesondere auch auf das Bank- und Kapitalmarktrecht an den Standorten Berlin und Hamburg. Seit über 20 Jahren vertreten wir u.a. Geschädigte in Kapitalanlage-Betrugsfällen erfolgreich außergerichtlich und vor Gericht.

Dr. Späth und Partner mbB

Kurfürstendamm 102

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kanzlei@dr-spaeth.com

Tel.: 030/88 70 16 17



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