LIEB-Tipps für Arbeitnehmer: Bedeutung des Arbeitsvertrags

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Mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags geht man als Arbeitnehmer ein neues Arbeitsverhältnis ein, wirksam ab dem im Vertrag genannten Datum. Wer bei seinem aktuellen Arbeitgeber vorher noch raus muss, sollte seine Kündigungsfrist gewissenhaft prüfen. Das Antrittsdatum beim neuen Arbeitgeber sollte man so legen, dass man es mit einer Eigenkündigung erreichen kann. Für den Fall, dass man mit einem Aufhebungsvertrag vorher beim alten Arbeitgeber herauskommen kann, könnte man im neuen Arbeitsvertrag aufnehmen lassen "... oder früher".

Die Bedeutung des schriftlichen Arbeitsvertrags wird generell überschätzt, und zwar von beiden Seiten, sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber. So viel kann man im Arbeitsvertrag gar nicht von dem ohnehin zwingenden Arbeitnehmerschutzrecht abweichen, das in Deutschland ziemlich stark ausgeprägt ist. Zudem enthält der Formulararbeitsvertrag eines Arbeitgebers - rechtlich gesehen - Allgemeine Geschäftsbedingungen und darf daher von der gesetzlichen Regelung nicht so abweichen, dass der Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt wird. 

Es kommt daher in unserer Beratung noch immer vor, dass Arbeitnehmer keinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben; dies obwohl das Nachweisgesetz seit 20 Jahren dem Arbeitnehmer das Recht einräumt, die schriftliche Fixierung der für ihn geltenden Arbeitsbedingungen vom Arbeitgeber einzufordern. Blöd ist das für den Arbeitnehmer nur beim Urlaub. Wenn da keine Abrede getroffen wird oder keine betriebliche Übung existiert, dann beträgt der Erholungsurlaub nur 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche -- richtig wenig!

Denken Sie als Arbeitnehmer bitte daran, in den Vertragsverhandlungen auch nach geltenden Betriebsvereinbarungen bzw. anwendbaren Tarifverträgen zu fragen. Die mit dem Betriebsrat abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen gelten wie ein "Gesetz des Betriebs", haben also normative Wirkung, auch wenn Sie "nichts unterschreiben". In vielen Branchen kommen ferner umfangreiche Tarifverträge zur Anwendung, in denen fast alles geregelt ist. Das beste Beispiel hierfür ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der ist praktisch einen kleines Arbeitsvertragsbüchlein. Der Arbeitsvertrag mit der öffentlichen Hand selbst ist dann oft nur eine Seite lang.

In vielen Situationen macht es Sinn, dass ein Anwalt/eine Anwältin über den Vertrag schaut. Vor allem dann, wenn ein geltender Vertrag mit einem neuem Vertrag, der Ihnen im Entwurf vorgelegt wird, abgelöst werden soll. Wir sind für Sie da.

Foto(s): LIEB

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