Lieferverzug beim Neuwagen - Ihr Recht auf Rücktritt und Schadensersatz bei verspäteter Lieferung des Autos

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Aktuell müssen sich Fahrzeugkäufer sehr lange – mitunter Monate – gedulden, bis ein Neufahrzeug geliefert wird. Grund hierfür ist der bestehende Halbleitermangel bei vielen Unternehmen der Fahrzeugindustrie. Halbleiter werden zur Herstellung von Chips, ohne die ein modernes Fahrzeug nicht mehr auskommt, benötigt. Die Fahrzeugproduktion verzögert sich, kommt teilweise sogar ganz zum Erliegen und die Auslieferungstermine können nicht eingehalten werden.

In dieser Situation stellen sich Autokäufer zu Recht die Frage, ob und welche Rechte Ihnen bei einer verspäteten Lieferung zustehen.

I.  Genügt jede Verspätung um etwaige Rechte geltend zu machen?

Zur Begründung etwaiger Ansprüche wegen einer verspäteten Lieferung muss sich der Fahrzeugverkäufer zunächst im Verzug befinden. 

Wichtig zu wissen: Nicht jede Überschreitung des Auslieferungstermins führt auch zum Verzug. Vielmehr hängt der Verzugseintritt vom jeweiligen Vertrag ab. Entscheidend ist, ob ein verbindlicher oder ein unverbindlicher Termin vereinbart wurde.

Bei einer verbindlichen Terminsvereinbarung - was die Ausnahme sein dürfte - gerät der Verkäufer mit Überschreitung des Auslieferungstermins in Verzug. 

Bei der Vereinbarung eines unverbindlichen Termins - der Regelfall - ist zunächst zu berücksichtigen, dass der Verkäufer nach den regelmäßig genutzten Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) den Auslieferungstermin um sechs Wochen überschreiten darf. Erst nach Ablauf der sechs Wochen muss der Käufer den Verkäufer eine angemessene Nachfrist - regelmäßig zwei Wochen - zur Lieferung des Fahrzeugs setzen. Mit Ablauf der Nachfrist befindet sich der Verkäufer im Verzug. 

Praxistipp zur Beweissicherung: Die Nachfrist sollte zu Beweiszwecken schriftlich unter Zeugen erfolgen und im besten Falle mittels Gerichtsvollzieher zugestellt werden. So kann bei einer Zustellung mittels Gerichtsvollziehers vor Gericht Beweis darüber erbracht werden, dass, wann und mit welchem Inhalt ein Schriftstück zugestellt wurde. Bei einem Einschreiben mit Rückschein kann lediglich der Beweis erbracht werden, dass und wann ein Schreiben beim Empfänger eingegangen ist. Über den Inhalt des Schreibens kann hierdurch kein Beweis erbracht werden.

II. Möglichkeit des Rücktritts und des Schadensersatzes 

Mit Verzugseintritt kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. 

Ebenso kommt ein Anspruch auf Schadensersatz in Betracht. Insoweit ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Verkäufer/Händler in der Regel einen Halbleitermangel auf Seiten des Herstellers nicht zu vertreten hat und ihm daher ein Verschulden nicht vorzuwerfen sein wird. Etwas anderes dürfte allerdings bei konzerneigenen Händlern gelten. 

Sofern Sie am Kaufvertrag nicht mehr festhalten möchten oder Schadensersatz verlangen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen. Die Praxis zeigt, dass vertragliche Regelungen häufig falsch verstanden werden oder dass Händler gelegentlich unzulässige Klauseln zum Lieferverzug verwenden und der Käufer hierdurch von der Durchsetzung seiner Rechte abgehalten wird. 

Wir beraten und vertreten Sie gerne. In Düsseldorf und bundesweit. 

Lams & Vesper Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB


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