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Ligaverband beschließt neue Sicherheitsregeln für Bundesligaspiele

  • 5 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

[image]Im Liga-Fußballverband e.V. sind die Profivereine des deutschen Fußballs vereinigt. Die zu ihm gehörende Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) kümmert sich um den Spielbetrieb, die Vermarktung und Lizenzierung der 1. und 2. Fußballbundesliga der Männer. Dies geschieht im Rahmen eines mit dem Deutschen Fußball-Bunds e.V. (DFB) bestehenden Grundlagenvertrags. Nun hat die kurz Ligaverband genannte Vereinigung am 12. Dezember in Frankfurt ihr neues Sicherheitskonzept verabschiedet.

Neues Sicherheitskonzept soll Stadionerlebnis verbessern

In der Vergangenheit sorgten Besucher von Spielen regelmäßig für schlechte Schlagzeilen. Ab der kommenden Saison soll deshalb das „Stadionerlebnis" getaufte Sicherheitskonzept für mehr Sicherheit in den beiden Bundesligen sorgen. Dazu haben die 36 Profi-Klubs als die Mitglieder der DFL 16 Änderungsanträge an der Lizenzierungsordnung beschlossen. Nach vorheriger Kritik am fehlenden Dialog mit den Fans bei der ersten Konzipierung waren diese im Vorfeld über Vertreter von Fanvereinigungen in der AG Fanbelange beteiligt. Einzelnen Fanorganisationen gehen die jetzt beschlossenen Änderungen dennoch zu weit. Sie üben Kritik an unverhältnismäßigen Kontrollen, Einschränkungen der Fankultur und Zahlen, die ein falsches Bild der tatsächlichen Sicherheitslage widerspiegelten. Der Ligaverband betont demgegenüber die Wichtigkeit einen fortlaufenden Dialog mit den Fans zu führen, weil ohne sie Spiele ohne Atmosphäre blieben. Für deren Erhalt trete der Ligaverband ein. Die jetzt beschlossenen Änderungen zögen nach Verbandsaussage auch keineswegs einen unabänderlichen Schlussstrich unter die künftigen Spielabläufe. Für die kommende Saison seien sie jedoch ein erster, notwendiger Schritt. Keine Toleranz ist aber auch in Zukunft nicht bei Fanaktivitäten zu erwarten, die nicht mehr zu sportlichen Wettkämpfen gezählt werden können - dies insbesondere dann, wenn sie auf Störung und Zerstörung ausgelegt sind. Straftaten werden nicht geduldet.

Veranstaltungsleiter bekommt überragende Funktion

Im Einzelnen soll das neue Konzept durch folgende Änderungen für bessere und sicherere Spiele sorgen. Insbesondere der von jedem Verein neben Sicherheitsbeauftragten und Fanbeauftragten hauptamtlich  zu beschäftigende Veranstaltungsleiter kommt eine verstärkte Rolle zu. Er wacht über den Veranstaltungsablauf. Entsprechende Stadionerfahrung, Durchsetzungsfähigkeit sowie ständige Anwesenheit und Erreichbarkeit bei jedem Spiel sind daher Pflicht. Er ist Ansprechpartner für Sicherheitsträger und kann dem Sicherheitsbeauftragten und Fanbeauftragten Weisungen erteilen. Für den bestehenden Sicherheitsbeauftragten wurde die Pflicht zur Anwesenheit und Erreichbarkeit nun klargestellt. Der Fanbeauftrage muss neuerdings an der Sicherheitsbesprechung vor jeder Spielzeit und bei Bedarf vor jedem Spiel an weiteren Sicherheitsbesprechungen teilnehmen.

Pflicht zum Dialog zwischen Verein und seinen Fans

Um kein Gefühl einer Regelung von oben herab gegenüber den Fans aufkommen zu lassen, muss sich insbesondere jeder Verein schriftlich bereit erklären, einen offenen, regelmäßigen und verbindlichen Dialog mit der organisierten Fanszene zu führen. Ausdrücklich ausgeschlossen ist es über diesen Weg, rassistische Transparente wie Banner oder pyrotechnische Gegenstände zu tolerieren. Hier kommt die klare Abneigung gegenüber den nicht selten verwendeten bengalischen Feuern zum Ausdruck. Vorgeschlagene Inhalte sind dagegen etwa das Vorgehen bei Stadionverboten, die Behandlung anderer Fangegenstände sowie die Aufenthaltsbedingungen im Stadion. Insofern sollen bei Verstößen auch weniger gegenüber allen wirkende sondern vermehrt täterbezogene Strafen verhängt werden. Die Fans sollen dabei aber auch selbst mitwirken, dass Letzteres gegebenenfalls erreicht werden kann. Das Ziel, individuell bestrafen zu können statt kollektiv zu bestrafen, soll auch das Einrichten einer Vorrangschaltung für die Videoüberwachung in der Befehlsstelle der Polizei ermöglichen.

Mehr Zusammenarbeit der sicherheitsrelevanten Personen

Mehr Sicherheit bringen soll auch eine verstärkte Absprache zwischen den Ordnungsdiensten des Gast- und des Heimvereins über die Frage, wer, wie und in welchem Umfang für die jeweilige Sicherheit sorgt. Gästeordner sollten für die von ihnen zu betreuenden Gästefans keine unbekannten Personen sein, während des Spiels erkennbar sein und sich selbst in der Fanszene auskennen. Wie bisher ist eine Begleitung bei Auswärtsspielen mit erhöhtem Risiko durch den Ordnungsdienst des Gastvereins verpflichtend und wird im Übrigen empfohlen. Ein erhöhtes Risiko bestimmt sich dabei nach den bisherigen Erfahrungen und Kenntnissen der Vergangenheit, nach denen besondere Gefahren zu erwarten sind. Handelt es sich dabei um ein Auswärtsspiel, muss der Sicherheitsbeauftragte des Gastvereins, der ohnehin bei jedem Heimspiel anwesend zu sein hat, künftig auch im auswärtigen Stadion dabei sein. Zu seinen neuen weiteren Aufgaben gehört auch die Beratung des Veranstaltungsleiters über das Treffen der gebotenen Sicherheitsvorkehrungen und -maßnahmen. Über positive wie negative Ereignisse muss er umfassend nicht nur dem DFB und der DFL sondern auch gegenüber den am Spiel beteiligten Vereinen berichten. Dazu dient der sogenannte Spieltagreportbogen. Zusätzlich hat er in der Woche vor einem Spiel eine Sicherheitsbesprechung mit allen dafür Sorge zu tragenden Kräften - darunter Ordnungsdienst und Polizei - abzuhalten. Bei Spielen mit erhöhtem Risiko ist zudem der Veranstaltungsleiter zur Teilnahme daran verpflichtet.

Abgeschirmten Einzelkontrollen darf Sicherheitsbeauftragter beiwohnen

Je nach Sicherheitslage soll der Umfang der Besucherkontrollen ausfallen. Bei Spielen mit erhöhtem Risiko sind ausdrücklich verstärkte Personenkontrollen durchzuführen. Für deren schnellen, sicheren und angemessenen Ablauf ist dabei zu sorgen. Nach einem von Eintracht Frankfurt stammenden Ergänzungsantrag soll sichergestellt sein, dass das auch verhältnismäßig und sorgfältig geschieht. Insbesondere beinhaltete dieser Antrag auch, dass bei nicht von Dritten mitverfolgbaren Kontrollen, etwa in umschlossenen Räumen, der Sicherheitsbeauftragte des Gastvereins oder ein Vertreter auch in fremden Stadien der Kontrolle beiwohnen kann. Damit soll das Vertrauen in ordentlich ablaufende Kontrollen gestärkt werden. Gewerbliche Sicherheits- und Ordnungsdienste müssen außerdem eine Schulung des DFB absolviert haben.

Keine Gegenstände zur Vermummung erlaubt

Bei der Durchsuchung von Personen ist das Augenmerk nun auch auf zur Identitätsverschleierung  geeignete Gegenstände zu richten. Das soll wiederum die vorrangig täterbezogene Bestrafung ermöglichen.

Maßnahmen bei risikoerhöhten Spielen zu begründen

Neben den verstärkten Personenkontrollen kann nun zusätzlich neben einer Verkaufsbegrenzung von Eintrittskarten für Stehplätze eine solche auch für Sitzplatzkarten erfolgen. Diese und weitere Maßnahmen sind DFB und DFL vom jeweiligen Heimverein zuvor schriftlich mit Stellungnahme zum Für und Wider mitzuteilen. Der Gastverein ist ebenfalls zu informieren. Unterhalb der Spiele mit erhöhtem Risiko gibt es nun auch sogenannte Spiele unter Beobachtung bei denen Sicherheitsbeeinträchtigungen zwar nicht wahrscheinlich andererseits aber auch nicht auszuschließen sind.

Vorbehaltlich weiterer Entscheidungen eines DFB-Rechtsorgans oder einer besonderen Verständigung mit den Sicherheitseinrichtungen und nach Anhörung des Gastvereins sollen Heimvereine trotz eines Spiels mit erhöhtem Risiko mindestens 10 Prozent der je nach Stadionkapazität verfügbaren Karten Gastvereinen zur Verfügung stellen müssen. Ein willkürlicher, vorrangiger Verkauf an heimische Fans soll so verhindert werden und nur letztes Mittel bleiben, um für mehr Sicherheit zu sorgen.

Neue Zertifizierung für Sicherheitsmanagement

Vereine, die sich besonders um ein sicheres und besseres Spielerlebnis bemühen, sollen eine eventuell mit finanzieller Unterstützung verbundene Zertifizierung erlangen können. Die Kriterien dafür sollen jedoch erst noch erarbeitet werden.

Ständige Kommission „Stadionerlebnis"

Eine ständige Kommission des Ligaverbandes, bestehend aus dessen Vorstand, Vertretern der Vereine sowie des DFB, soll die Umsetzung des Konzepts begleiten. Ausdrücklich soll ihre Arbeit sich auch dem Erhalt und der Förderung positiver Fankultur widmen.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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