Lignum: Anleger prüfen Schadensersatzmöglichkeiten! Eile ist geboten! Teilweise droht Verjährung!

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Die Lignum Sachwert Edelholz AG aus Berlin hatte mit Datum vom 08.04.2016 Insolvenz angemeldet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde bestellt.

Damit drohen tausenden Anlegern hohe Verluste, die bis zum Totalverlust reichen könnten.

Für die Anleger ist es nun wichtig, ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren zu sichern und die Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden, sobald dies möglich sein wird, sowie auch, da die Insolvenzquote wohl nur relativ gering ausfallen wird, eventuelle weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Hier sollten von den Anlegern Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, aber auch eventuelle Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage.

So weisen Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB darauf hin, dass auch gegen die jeweiligen Vermittler oder Initiatoren der Anlage begründete Ansprüche bestehen könnten, was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss.

So schulden die Vermittler z.B. eine anleger- und objektgerechte Beratung.

Sofern die Beratung nicht anleger- und objektgerecht war, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, können Anleger hier erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend machen, worauf Dr. Späth & Partner hinweisen möchten.

Doch Achtung: Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass in einigen Fällen, wie Dr. Späth & Partner inzwischen herausfinden konnten, Verjährung droht.

In einigen Fällen wurde die Anlage den Anlegern nämlich im Jahr 2006 vermittelt, so dass Schadensersatzansprüche in diesen Fällen, da im 10. Jahr gem. §§ 195, 199 BGB taggenau Verjährung eintreten wird, bereits in einigen Wochen Verjährung eintreten könnte, sofern nicht vorher verjährungshemmende Maßnahmen wie eine Klage durchgeführt werden.

Eile ist also in diversen Fällen geboten!

Anleger sollten sich hier also alle Möglichkeiten offen halten, und somit auch prüfen, ob im jeweiligen Einzelfall eventuelle Ansprüche gegen den jeweiligen Vermittler oder die Initiatoren geltend gemacht werden können.

Betroffene Anleger können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden.


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